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Aufgrund eines voran gegangenem Postings, stellt sich mir folgende Frage;
Ist die üble Nachrede nach StGB Art.175 auch gegeben, wenn die betreffende Person nicht namentlich erwähnt wird/nicht nachvollziehbar ist um wen es sich bei der "üblen Nachrede" handelt?
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Aufgrund eines voran gegangenem Postings, stellt sich mir folgende Frage;
Ist die üble Nachrede nach StGB Art.175 auch gegeben, wenn die betreffende Person nicht namentlich erwähnt wird/nicht nachvollziehbar ist um wen es sich bei der "üblen Nachrede" handelt?
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Kommentare
Fr, 09/03/2018 - 16:42
Robert Schweng
Wäre das nicht eher eine Frage für diese Gruppe?
Normalerweise behandeln wir hier ernste Probleme! 😉
https://www.facebook.com/groups/167277107057056/
Fr, 09/03/2018 - 16:51
Ann Ika
Was ist mit Dir los? 😂😂😂
Fr, 09/03/2018 - 16:51
Robert Schweng
Ich erklärs gleich... 😉
Fr, 09/03/2018 - 17:19
Melanie Scherrer
Ich frage mich, ob hier nicht der Admin him self ein Troll ist und seine eigenen Gruppenregeln nicht kennt?🤔
Fr, 09/03/2018 - 17:19
Robert Schweng
Melanie Scherrer wer war zuerst da das Huhn oder das Ei? 😉
Fr, 09/03/2018 - 17:22
Melanie Scherrer
Ich möchte an dieser Stelle gerne auf die Gruppenregeln verweisen. Insbesondere die Nummern 1,3&5
Fr, 09/03/2018 - 17:24
Robert Schweng
sehe ich nicht verletzt 😉
Fr, 09/03/2018 - 17:26
Melanie Scherrer
Ich bitte freundlichst um hilsfbereitschaft, bezogen auf meine Rechstfrage. Besser formuliert?
(Bearbeitet aufgrund falscher Wortwahl)
Fr, 09/03/2018 - 17:26
Robert Schweng
Ich verweise allerdings auf Nr.8 und vor allem die WARNUNG was den Admin betrifft.
Fr, 09/03/2018 - 17:35
Melanie Scherrer
Anscheinend erübrigt sich dieser Artikel und wird nichtig, in dem man eine unbescholtene Person in halb öffentlichem, virtuellem Raum als Troll bezeichnet.
Danke für die Beantwortung meiner gestellten Frage.👌
Fr, 09/03/2018 - 17:27
Robert Schweng
Hmm, dann schildern sie uns doch mal den konkreten Sachverhalt zu Ihrer Frage 😉