Hallo
Frage: Habe keine Garage und im Winter muss ich die Autoscheiben kratzen und während dem kratzen lasse ich den Motor 5 Min.warmlaufen ! (WAR MITTAGSZEIT) Nun hat der Nachbar reklamiert ich soll den Motor abstellen !
Das dürfte man nicht !! Steht das irgendwo im Gesetz? Mich nervt seine Art und weise wie er es gesagt hat..Fenster auf ausgerufen ,Fenster zu !!! Danke lg ...schöne Festtage an alle ...

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Marco Reichmuth

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jenny Makki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Blick seit das ? lo farrei wiiterhin ... so eine isch krank . ? non a altro da fare .

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Giulia Zulla Melcarne

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es giit schlimmeri Sache findi weder us luuter langwillig (isch Rentner) am Fenster spioniere wer was macht...suscht keis Problem mit ihm... machet alli so i üseri Stross wo kei garage händ...Isch halt en pünzli tüpfler !!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jenny Makki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Percio ... ignora ???

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jenny Makki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Giulia Zulla Melcarne

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Giulia Zulla Melcarne

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jenny Makki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sylvia Loose

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die Scheibe über Nacht abdecken ist keine Option?
Motor laufen lassen ist Umwelt- und Lärmbelastent!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Furrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Motor laufen lassen während den Scheiben frei machen ist verboten

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Susan Keusch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ghei doch es badtuech oder en woledecki drüber...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Amela Josipovic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gitz do au en gsetzes artikel dazue?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Martina Huber-Gerber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das lernt me in de fahrschuel scho, isch nid erlaubt und es ka au buesse geh

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Stefan Meister

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Art. 42 der SVG

Vermeiden von Belästigungen

Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Martina Huber-Gerber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Artikel 33, Absatz a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) – strafbar.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Stefan Meister

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das Ratsamste wäre eine Standheizung .. Ist zumindest die gemütlichste Variante ..
Wenn zu teuer, dann Scheiben abdecken oder Enteisungsspray besorgen .. ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Christian Nufer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das Gesetz sag Unnötiges Laufenlassen des Motors ist Untersagt,Gesetzlich müsste schon Bei einem Rotlicht der Motor Abgestellt werden.Für 30 Fr gibts Abdeckungen bei Coop zB

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Marie-Anne Cunier

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Statt abzukratzen kann man auch lauwarmes wasser über die scheiben giessen, geht viel schneller!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Fabian A. Gaglione

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gemäss Artikel 42 des Strassenverkehrsgesetzes müssen Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sarah Wiederkehr

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Der Artikel 42 des SVG Wurde schon aufgeführt.
Nachzulesen kann man es auch im Artikel 33 der VRV (Verkehrs Regel Verordnung):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html
Es ist also nicht erlaubt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Schnelli-Kehrli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

gogole mal man kann einen spray machen der dann das eis entfernt was mit alkohol und so

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Schnelli-Kehrli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrizia Battista

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ja es ist nicht erlaubt und kann auch gebüsst werden...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Beat Ketterer das wäre eine versuchte Körperverletzung! 😉 (siehe unten)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Rosmarie Nänni

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Chan dich 60.- chostä...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eva Vogel

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Seiler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Isch verbote. Mi Partner schafft bir Polizei

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Cécile Birchler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gibt extra Decken für Front und Heckscheiben. Sogar welche mit Magnetknöpfen dran. Auf die Scheiben legen. Leicht zu montieren und kein Schnee und Eiskratzen mehr

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Péryl Mauron

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es ist verboten und solltest du erwischt werden dabei, kann es dich kosten.
Zudem lauft der Motor schneller warm wenn das Auto in Bewegung ist, als im Leergang. Lernt man in der Fahrschule.
Und 3. noch, schone die Umwelt und kratze erst die Scheiben frei, dann setzt du dich ins Auto, lässt es an und fährst los...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Katharina Herzig

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist tatsächlich nicht gestattet. Abdecken löst ein Problem und dem Nachbar könnte man für den Typ sogar danken. Im Bussenkstalog kannst du nachschauen, wie viel Geld du dank dem Nachbar sparen kannst.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Da wurde wohl jemand überinformiert,?
Am besten schliesse ich diesen Thread.
Danke für Eure Antworten. 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv