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Hallo
Frage: Habe keine Garage und im Winter muss ich die Autoscheiben kratzen und während dem kratzen lasse ich den Motor 5 Min.warmlaufen ! (WAR MITTAGSZEIT) Nun hat der Nachbar reklamiert ich soll den Motor abstellen !
Das dürfte man nicht !! Steht das irgendwo im Gesetz? Mich nervt seine Art und weise wie er es gesagt hat..Fenster auf ausgerufen ,Fenster zu !!! Danke lg ...schöne Festtage an alle ...
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Hallo
Frage: Habe keine Garage und im Winter muss ich die Autoscheiben kratzen und während dem kratzen lasse ich den Motor 5 Min.warmlaufen ! (WAR MITTAGSZEIT) Nun hat der Nachbar reklamiert ich soll den Motor abstellen !
Das dürfte man nicht !! Steht das irgendwo im Gesetz? Mich nervt seine Art und weise wie er es gesagt hat..Fenster auf ausgerufen ,Fenster zu !!! Danke lg ...schöne Festtage an alle ...
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Kommentare
Sa, 16/12/2017 - 06:58
Marco Reichmuth
https://amp.blick.ch/auto/ratgeber-auto-frei-kratzen-der-motor-darf-nich...
Sa, 16/12/2017 - 07:14
Jenny Makki
Blick seit das ? lo farrei wiiterhin ... so eine isch krank . ? non a altro da fare .
Sa, 16/12/2017 - 07:18
Giulia Zulla Melcarne
Es giit schlimmeri Sache findi weder us luuter langwillig (isch Rentner) am Fenster spioniere wer was macht...suscht keis Problem mit ihm... machet alli so i üseri Stross wo kei garage händ...Isch halt en pünzli tüpfler !!
Sa, 16/12/2017 - 07:18
Jenny Makki
Percio ... ignora ???
Sa, 16/12/2017 - 07:19
Jenny Makki
Sa, 16/12/2017 - 07:20
Giulia Zulla Melcarne
Sa, 16/12/2017 - 07:20
Giulia Zulla Melcarne
Sa, 16/12/2017 - 07:21
Jenny Makki
Sa, 16/12/2017 - 07:28
Sylvia Loose
Die Scheibe über Nacht abdecken ist keine Option?
Motor laufen lassen ist Umwelt- und Lärmbelastent!
Sa, 16/12/2017 - 07:38
Karin Furrer
Motor laufen lassen während den Scheiben frei machen ist verboten
Sa, 16/12/2017 - 07:44
Susan Keusch
Ghei doch es badtuech oder en woledecki drüber...
Sa, 16/12/2017 - 07:48
Amela Josipovic
Gitz do au en gsetzes artikel dazue?
Sa, 16/12/2017 - 07:55
Martina Huber-Gerber
Das lernt me in de fahrschuel scho, isch nid erlaubt und es ka au buesse geh
Sa, 16/12/2017 - 07:56
Stefan Meister
Art. 42 der SVG
Vermeiden von Belästigungen
Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html
Sa, 16/12/2017 - 07:56
Martina Huber-Gerber
Artikel 33, Absatz a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) – strafbar.
Sa, 16/12/2017 - 08:03
Stefan Meister
Das Ratsamste wäre eine Standheizung .. Ist zumindest die gemütlichste Variante ..
Wenn zu teuer, dann Scheiben abdecken oder Enteisungsspray besorgen .. ?
Sa, 16/12/2017 - 08:03
Christian Nufer
Das Gesetz sag Unnötiges Laufenlassen des Motors ist Untersagt,Gesetzlich müsste schon Bei einem Rotlicht der Motor Abgestellt werden.Für 30 Fr gibts Abdeckungen bei Coop zB
Sa, 16/12/2017 - 08:18
Marie-Anne Cunier
Statt abzukratzen kann man auch lauwarmes wasser über die scheiben giessen, geht viel schneller!
Sa, 16/12/2017 - 08:45
Fabian A. Gaglione
Gemäss Artikel 42 des Strassenverkehrsgesetzes müssen Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch
Sa, 16/12/2017 - 09:04
Sarah Wiederkehr
Der Artikel 42 des SVG Wurde schon aufgeführt.
Nachzulesen kann man es auch im Artikel 33 der VRV (Verkehrs Regel Verordnung):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html
Es ist also nicht erlaubt.
Sa, 16/12/2017 - 10:01
Sandra Schnelli-Kehrli
gogole mal man kann einen spray machen der dann das eis entfernt was mit alkohol und so
Sa, 16/12/2017 - 10:02
Sandra Schnelli-Kehrli
https://www.wunderweib.de/mit-diesen-tricks-bekommst-du-deine-autoscheib...
Sa, 16/12/2017 - 10:48
Patrizia Battista
ja es ist nicht erlaubt und kann auch gebüsst werden...
Sa, 16/12/2017 - 11:56
Robert Schweng
Beat Ketterer das wäre eine versuchte Körperverletzung! 😉 (siehe unten)
Sa, 16/12/2017 - 12:34
Rosmarie Nänni
Chan dich 60.- chostä...
Sa, 16/12/2017 - 13:34
Eva Vogel
Sa, 16/12/2017 - 13:54
Sandra Seiler
Isch verbote. Mi Partner schafft bir Polizei
Sa, 16/12/2017 - 14:07
Cécile Birchler
Gibt extra Decken für Front und Heckscheiben. Sogar welche mit Magnetknöpfen dran. Auf die Scheiben legen. Leicht zu montieren und kein Schnee und Eiskratzen mehr
Sa, 16/12/2017 - 15:10
Péryl Mauron
Es ist verboten und solltest du erwischt werden dabei, kann es dich kosten.
Zudem lauft der Motor schneller warm wenn das Auto in Bewegung ist, als im Leergang. Lernt man in der Fahrschule.
Und 3. noch, schone die Umwelt und kratze erst die Scheiben frei, dann setzt du dich ins Auto, lässt es an und fährst los...
Sa, 16/12/2017 - 18:36
Katharina Herzig
Das ist tatsächlich nicht gestattet. Abdecken löst ein Problem und dem Nachbar könnte man für den Typ sogar danken. Im Bussenkstalog kannst du nachschauen, wie viel Geld du dank dem Nachbar sparen kannst.
Sa, 16/12/2017 - 19:29
Robert Schweng
Da wurde wohl jemand überinformiert,?
Am besten schliesse ich diesen Thread.
Danke für Eure Antworten. 😊