(Anonym):Hoi
Wenn man einen mietvertag am 22.10.17 unterschreibt und der Beginn des einzugs erst am 1.12.17 ist muss man dann schon zum ende Oktober eine miete bezahlen damit der mietvertrag überhaupt zu stande kommt.
Vielen dank für eure Infos.

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Kommentare

Walter Büchi

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abend. wird der mietvertrag am 22.10.17 von beiden parteien unterschreiben ist dieser rechtsgültig.
miete bezahlen müssen sie erst nach dem einzugstermin der auf dem vertrag steht.

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Yvette Wittgensteyn

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Der neue vermieter möchte aver schon jetzt eine miete vor einzug haben er sagt das wäre üblich so in der schweiz

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Walter Büchi

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vor dem einzug, wäre auch am 30.11.

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Yvette Wittgensteyn

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Ok danke

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Ramona Dudler

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In der schweiz zahlt man die miete im vorqus

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Christoph A. Seeburger

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Die Miete für Immobilien-Objekte ist gemäss Mietrecht geschuldet am ersten Tag des betreffenden Monates, auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben.

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Andreas Georg

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Es gibt zwei Zahlungen.
Die Monatsmiete ist immer im Voraus zu überweisen. Zusätzlich steht im Mietvertrag wahrscheinlich eine Kaution in der Höhe von 1-3 Mieten. Die Kaution kommt auf ein Sperrkonto lautend auf Deinen Namen. Der Vermieter wird ein solches Konto sicher einrichten. Die Kaution erhältst Du nach dem Auszug zurück, nach Abrechnung ev. Schäden.

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Christoph A. Seeburger

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Andreas, es ist schon länger nicht mehr üblich, dass der Vermieter ein Konto für die Sicherheitsleistung einrichtet und/oder betreibt. Der Mieter richtet auf seiner Bank die Rückstellung ein, das entsprechende Formular wird von der Bank, dem Vermieter und dem Mieter unterzeichnet.
Damit hat der Mieter das Depot immer auf seiner Bank die auch die Zinsabrechnung und den Steuernachweis erstellt. Die Bank sichert die Verfügbarkeit.
Somit hat der Vermieter/Verwalter keinen weiteren administrativen Aufwand und trägt keine Verantwortung für das Depot.

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Andreas Georg

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Danke für die Mitteilung, ist interessant zu wissen

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Daniel Marti

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Habt ihr vielleicht eine Mietkaution von 1 Monat?

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