Hallo, hab eine Frage zur Mängelliste bei Wohnungen. Gilt die ab Wohnungsübergabe oder ab Vertrag? Wenn im Vertrag/Wohnungsübergabeprotokoll nichts steht, wie lange ist die Frist für die Einreichung der Mängelliste? Danke für Feedbacks!

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Kommentare

Patrick L. Surber

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"Mängel, die man bei der Übernahme nicht sieht, sind dem Vermieter je nach Mietvertrag innert 10 bis 30 Tagen nach Wohnungsübergabe schriftlich und eingeschrieben zu melden."

http://www.homegate.ch/mieten/ratgeber/mietrecht/wohnungsuebernahme

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Sarah Riesen

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Aber wenn im Mietvertrag keine Frist steht. Gilt dann 30 Tagen automatisch??

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Petra Lienhard

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Sobald Du eingezogen bist,hast Du 10Tage zeit für die Mängelliste.Und mach eine Kopie für Dich.

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