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Hallo, hab eine Frage zur Mängelliste bei Wohnungen. Gilt die ab Wohnungsübergabe oder ab Vertrag? Wenn im Vertrag/Wohnungsübergabeprotokoll nichts steht, wie lange ist die Frist für die Einreichung der Mängelliste? Danke für Feedbacks!
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Hallo, hab eine Frage zur Mängelliste bei Wohnungen. Gilt die ab Wohnungsübergabe oder ab Vertrag? Wenn im Vertrag/Wohnungsübergabeprotokoll nichts steht, wie lange ist die Frist für die Einreichung der Mängelliste? Danke für Feedbacks!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:26
Patrick L. Surber
"Mängel, die man bei der Übernahme nicht sieht, sind dem Vermieter je nach Mietvertrag innert 10 bis 30 Tagen nach Wohnungsübergabe schriftlich und eingeschrieben zu melden."
http://www.homegate.ch/mieten/ratgeber/mietrecht/wohnungsuebernahme
Fr, 02/06/2017 - 14:26
Sarah Riesen
Aber wenn im Mietvertrag keine Frist steht. Gilt dann 30 Tagen automatisch??
Fr, 02/06/2017 - 14:26
Petra Lienhard
Sobald Du eingezogen bist,hast Du 10Tage zeit für die Mängelliste.Und mach eine Kopie für Dich.