En Kumpel vo mir het mich folgendes gfraged: Chan mer Betriebige, wo im Betriebigsregister drin sind wieder lösche lah wenn mer was defür zahlt?

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Kommentare

Susan Keusch

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Das mues de mache wo betriibig usgstellt hed

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Shaary Cherry

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Meistens chame mit dene wo d betribig usgstellt hend rede, die forderet den oft afach d quittig und denn löscheds es

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Nadien Müller

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Ja der wo betrieben hat kann löschen lassen. Leider wollen aber viele Geld haben damit sie es löschen... Obwohl es ja eigentlich gratis ist... Die einte Firma wollte 50fr haben die nächste 1200fr (nein keine null zuviel) .. find das absolut unseriös.

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Marcel Marty

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Die Frage ist: Was soll die Löschung bringen? Eine reine Weste? Schlussendlich sind die Betreibungen bezahlt, das heisst die Schuld ist abgegolten. Grundsätzlich sollte egal sein, ob diese noch drin sind oder nicht. Damit würde ich auch argumentieren, falls Du wegen des Betreibungsauszuges irgendwo Probleme bekommen solltest.

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Birgit Rechsteiner

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Also, der Gläubiger muss natürlich sein Geld erhalten haben. Dann kann er es löschen lassen - einige wollen das nicht, vor allem, wenn man Ihnen nicht den ganzen Betrag zurück bezahlt hat (z.B. Abmachung von 80% Rückzahlung oder ähnliches).

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Fredi Hitz

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Steht was drin wenn man Rechtsvorschlag gemacht hat und nichts mehr geschah?

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Birgit Rechsteiner

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dann ist die Betreibung noch offen!

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Fredi Hitz

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Also ja oder nein?

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Birgit Rechsteiner

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ja, die Betreibung steht noch drin...

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Nicole Arm

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ja steht drin, Rechtsvorschlag

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Bilgin Berxwedan

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Wot mi la ibürgere lah han aber paar betriebige wonig zahlt han
Isch es en grosse problem das ig betriebige han kah?

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Marcel Marty

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Ich weiss nicht ob das kantonal geregelt ist, aber grundsätzlich ist es ein Problem... Das nennt sich "Wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit".

Die einbürgerungswillige Person muss in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und sich und ihre Familie zu erhalten. Dies setzt voraus, dass:

- Lebenskosten und Unterhaltsverpflichtungen durch Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüche gegen Dritte gedeckt sind (Sozialhilfe gilt nicht als Rechtsanspruch gegen Dritte),
- im Betreibungsregister für die letzten 5 Jahre keine Verlustscheine, keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und keine Betreibungen wegen ausstehenden Krankenkassenprämien eingetragen sind,
- die Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden für die letzten 5 Jahre erfüllt worden sind.

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