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En Kumpel vo mir het mich folgendes gfraged: Chan mer Betriebige, wo im Betriebigsregister drin sind wieder lösche lah wenn mer was defür zahlt?
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En Kumpel vo mir het mich folgendes gfraged: Chan mer Betriebige, wo im Betriebigsregister drin sind wieder lösche lah wenn mer was defür zahlt?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:02
Susan Keusch
Das mues de mache wo betriibig usgstellt hed
Di, 15/08/2017 - 16:02
Shaary Cherry
Meistens chame mit dene wo d betribig usgstellt hend rede, die forderet den oft afach d quittig und denn löscheds es
Di, 15/08/2017 - 16:02
Nadien Müller
Ja der wo betrieben hat kann löschen lassen. Leider wollen aber viele Geld haben damit sie es löschen... Obwohl es ja eigentlich gratis ist... Die einte Firma wollte 50fr haben die nächste 1200fr (nein keine null zuviel) .. find das absolut unseriös.
Di, 15/08/2017 - 16:02
Marcel Marty
Die Frage ist: Was soll die Löschung bringen? Eine reine Weste? Schlussendlich sind die Betreibungen bezahlt, das heisst die Schuld ist abgegolten. Grundsätzlich sollte egal sein, ob diese noch drin sind oder nicht. Damit würde ich auch argumentieren, falls Du wegen des Betreibungsauszuges irgendwo Probleme bekommen solltest.
Di, 15/08/2017 - 16:02
Birgit Rechsteiner
Also, der Gläubiger muss natürlich sein Geld erhalten haben. Dann kann er es löschen lassen - einige wollen das nicht, vor allem, wenn man Ihnen nicht den ganzen Betrag zurück bezahlt hat (z.B. Abmachung von 80% Rückzahlung oder ähnliches).
Di, 15/08/2017 - 16:02
Fredi Hitz
Steht was drin wenn man Rechtsvorschlag gemacht hat und nichts mehr geschah?
Di, 15/08/2017 - 16:02
Birgit Rechsteiner
dann ist die Betreibung noch offen!
Di, 15/08/2017 - 16:02
Fredi Hitz
Also ja oder nein?
Di, 15/08/2017 - 16:02
Birgit Rechsteiner
ja, die Betreibung steht noch drin...
Di, 15/08/2017 - 16:02
Nicole Arm
ja steht drin, Rechtsvorschlag
Di, 15/08/2017 - 16:02
Bilgin Berxwedan
Wot mi la ibürgere lah han aber paar betriebige wonig zahlt han
Isch es en grosse problem das ig betriebige han kah?
Di, 15/08/2017 - 16:02
Marcel Marty
Ich weiss nicht ob das kantonal geregelt ist, aber grundsätzlich ist es ein Problem... Das nennt sich "Wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit".
Die einbürgerungswillige Person muss in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und sich und ihre Familie zu erhalten. Dies setzt voraus, dass:
- Lebenskosten und Unterhaltsverpflichtungen durch Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüche gegen Dritte gedeckt sind (Sozialhilfe gilt nicht als Rechtsanspruch gegen Dritte),
- im Betreibungsregister für die letzten 5 Jahre keine Verlustscheine, keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und keine Betreibungen wegen ausstehenden Krankenkassenprämien eingetragen sind,
- die Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden für die letzten 5 Jahre erfüllt worden sind.