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Wir haben von der Verwaltung Post bekommen, dass wir an einem bestimmten Tag um eine bestimmte Zeit die Kellertüre offen lassen müssen, weil eine Firma vorbei kommt, um die Holztüren und Kellertrennwände zu kontrollieren und allenfalls zu reparieren. Wir haben jedoch nichts zu beanstanden und die Wohnungen sind jetzt knapp 1 Jahr alt. Also Neubauwohnungen. Weil wir an diesem Tag beide am arbeiten sind, möchten wir eigentlich ungern einfach den ganzen Tag die Türe offen stehen lassen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Müssen wir das tun?
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Wir haben von der Verwaltung Post bekommen, dass wir an einem bestimmten Tag um eine bestimmte Zeit die Kellertüre offen lassen müssen, weil eine Firma vorbei kommt, um die Holztüren und Kellertrennwände zu kontrollieren und allenfalls zu reparieren. Wir haben jedoch nichts zu beanstanden und die Wohnungen sind jetzt knapp 1 Jahr alt. Also Neubauwohnungen. Weil wir an diesem Tag beide am arbeiten sind, möchten wir eigentlich ungern einfach den ganzen Tag die Türe offen stehen lassen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Müssen wir das tun?
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Kommentare
So, 29/04/2018 - 13:01
Robert Schweng
Kathi Čulo Jup, Duldungspflicht 😊
Germaine Jorai Klar man muss sie reinlassen..
Rene Loosli Ja wurde ja frühzeitig bekantgegeben !!
Birgit Rechsteiner Du musst, es handelt sich dabei um eine Garantie-Abnahme (würd ich behaupten) - und wenn die nun nicht nachsehen können ob alles i.O. läuft die Garantie ab und allfällige weitere Kosten (weil eben etwas nicht i.O. war) würden dir persönlich anfalllen!