Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Wir haben von der Verwaltung Post bekommen, dass wir an einem bestimmten Tag um eine bestimmte Zeit die Kellertüre offen lassen müssen, weil eine Firma vorbei kommt, um die Holztüren und Kellertrennwände zu kontrollieren und allenfalls zu reparieren. Wir haben jedoch nichts zu beanstanden und die Wohnungen sind jetzt knapp 1 Jahr alt. Also Neubauwohnungen. Weil wir an diesem Tag beide am arbeiten sind, möchten wir eigentlich ungern einfach den ganzen Tag die Türe offen stehen lassen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Müssen wir das tun?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Wir haben von der Verwaltung Post bekommen, dass wir an einem bestimmten Tag um eine bestimmte Zeit die Kellertüre offen lassen müssen, weil eine Firma vorbei kommt, um die Holztüren und Kellertrennwände zu kontrollieren und allenfalls zu reparieren. Wir haben jedoch nichts zu beanstanden und die Wohnungen sind jetzt knapp 1 Jahr alt. Also Neubauwohnungen. Weil wir an diesem Tag beide am arbeiten sind, möchten wir eigentlich ungern einfach den ganzen Tag die Türe offen stehen lassen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Müssen wir das tun?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
So, 29/04/2018 - 13:01
Robert Schweng
Kathi Čulo Jup, Duldungspflicht 😊
Germaine Jorai Klar man muss sie reinlassen..
Rene Loosli Ja wurde ja frühzeitig bekantgegeben !!
Birgit Rechsteiner Du musst, es handelt sich dabei um eine Garantie-Abnahme (würd ich behaupten) - und wenn die nun nicht nachsehen können ob alles i.O. läuft die Garantie ab und allfällige weitere Kosten (weil eben etwas nicht i.O. war) würden dir persönlich anfalllen!