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Wie sieht es rechtlich aus wenn man mit einer Schönheitsoperation nicht zufrieden ist?
Dies dem Arzr gesagt hat dieser aber finder das Ergebniss ist gut ( von einem anderem Plast. Chirurg wurde bestättigt dass es nicht gut gemacht wurde!
Kann man irgendwie das Geld zurückfordern?
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Wie sieht es rechtlich aus wenn man mit einer Schönheitsoperation nicht zufrieden ist?
Dies dem Arzr gesagt hat dieser aber finder das Ergebniss ist gut ( von einem anderem Plast. Chirurg wurde bestättigt dass es nicht gut gemacht wurde!
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefan Halbauer
Ich denke du hast am falschen Ende gespart ... und das Kleingedruckte nicht gelesen
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Daniela Alves
was für kleingedruckte bitteschön?
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefan Halbauer
Ging das alles per Handschlag ... Vertrag per Bierdeckel ?
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Daniela Alves
Stefan Halbauer kein vertrag nein! nach beratungsgespräch termin abgemacht..
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Daniela Alves
Stefan Halbauer verstehe nicht was deine dummen kommentare sollen! aber danke trozdem!
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefan Halbauer
Das einzige dumme war deine Behandlung unter dieser Voraussetzung
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Laura Willi-Tino
Daniela: hör nicht auf solche doofen, nichtssagenden Kommentare wie jene von Stefan??♀️...
Ich empfehle dir Hilfe bei einer Regionalen Patientenstelle zu holen. Diese bieten vorallem Hilfe zur Selbsthilfe, man kann dort aber auch juristischen Rat einfordern und/ oder weitervermittelt werden.
Oder ggf. bietet aber deine Krankenkasse eine/n Care-/ oder Casemanager/in an, welche/r dir in diesem Fall weiterhelfen kann.
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Melii Schaurhofer
Schon komisch dass du keinen vertrag hast.. wie willst du allenfalls etwas beweisen, was der arzt gemacht haben soll? Beide können sagen etwas anderes war abgemacht wie auch immer.. um was geht es genau? Was ist nicht okay?
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Markus Meyer
Aus Erfahrung sage ich dir, du hast sehr schlechte Karten. Der Verweis auf ein Beratungsgespräch (wo alles und nichts gesagt worden sein kann...) nutzt dir nichts. Auch ein sog. Parteigutachten bringt vor Gericht lediglich deinen Standpunkt klar heraus (kostet dich einen haufen geld) und wird nur als Parteibehauptung gesehen. Das Gericht würde in einem Verfahren ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Und die Kosten trägt die unterliegende Partei.
Du würdest aber das gesamte Verfahren vorfinanzieren müssen.
Also überleg es dir sehr gut
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Patrick L. Surber
Der Beauftragte hat den Auftrag sorgfältig auszuführen (Art. 398 OR). Ob der Beauftragte unsorgfältig gehandelt hat, beurteilt sich danach, ob ihm sein Handeln unter Berücksichtigung der konkreten Umstände gemessen am fachspezifischen Durchschnittsverhalten vorwerfbar ist.