Wie kann und soll gegen einen, aufs Übelste stalkenden Ex-Partner (Kt. SG) vorgegangen werden?

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Kommentare

Christina Ammann

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Ich würde dies der Polizei melden

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Martin Wettstein

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Schon geschehen, unter Berufung auf das GSG.
Die zeigte sich wenig kooperativ bisher.
Kann man, sind die Voraussetzungen erfüllt, auf die Durchsetzung dieser Paragraphen bestehen? Die Polizei quasi zum Handeln 'zwingen'?

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Christina Ammann

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Martin Wettstein das tut mit leid, dass das nicht gegruchtet hat. Das war mein erster Gedanke. Leider kenne ich mich damit nicht aus und weiss nicht wie und ob man die Polizei zwingen kann. Ich wünsche dir, dass hier noch hilfreichere Antworten kommen. Alles Gute

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Beat Weissen

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Martin Wettstein , welche Paragraphen aus welchem Gesetz meinen Sie denn genau?

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Jacqueline Graf

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Auf keinen fall antworten oder anrufe entgegennehmen

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Karin Tobler

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Stalking ist in der Schweiz kein strafrechtlicher Tatbestand.
Stalkingtagebuch führen, genau aufschreiben was wann passiert ist. Sofern es zu telefonischer Belästigung, Drohungen usw kommt kann Anzeige erstattet werden

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Walter Büchi

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stalken selbst ist kein straftatbestand. je nach form des stalkens könnten allerdings solche erfüllt sein und dann lässt sich auch ein annäherungs oder kontaktverbot mittels anwalt oder gericht duchsetzen.
https://www.skppsc.ch/de/themen/gewalt/stalking/

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Martin Wettstein

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Danke gür diesen hilfreichen Link. ?

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Christian Twer

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Roman Richle

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Einenn grossen, starken Kollegen bei dem Typ vorbeischicken, er soll ihm mitteilen, dass es bei weiteren Belästigungen ziemlich ungemütlich werden könnte... aber Achtung : keine konkreten Drohungen aussprechen, sondern nur so im Sinne, er solle aufhören, sonst könnte es ungünstig werden... Das wirkt (meistens) vieeeeel besser und schneller als der Gang zur Polizei...

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