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Wie kann und soll gegen einen, aufs Übelste stalkenden Ex-Partner (Kt. SG) vorgegangen werden?
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Wie kann und soll gegen einen, aufs Übelste stalkenden Ex-Partner (Kt. SG) vorgegangen werden?
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Kommentare
Sa, 30/09/2017 - 13:31
Christina Ammann
Ich würde dies der Polizei melden
Sa, 30/09/2017 - 13:39
Martin Wettstein
Schon geschehen, unter Berufung auf das GSG.
Die zeigte sich wenig kooperativ bisher.
Kann man, sind die Voraussetzungen erfüllt, auf die Durchsetzung dieser Paragraphen bestehen? Die Polizei quasi zum Handeln 'zwingen'?
Sa, 30/09/2017 - 14:59
Christina Ammann
Martin Wettstein das tut mit leid, dass das nicht gegruchtet hat. Das war mein erster Gedanke. Leider kenne ich mich damit nicht aus und weiss nicht wie und ob man die Polizei zwingen kann. Ich wünsche dir, dass hier noch hilfreichere Antworten kommen. Alles Gute
Sa, 30/09/2017 - 17:15
Beat Weissen
Martin Wettstein , welche Paragraphen aus welchem Gesetz meinen Sie denn genau?
Sa, 30/09/2017 - 13:37
Jacqueline Graf
Auf keinen fall antworten oder anrufe entgegennehmen
Sa, 30/09/2017 - 13:41
Karin Tobler
Stalking ist in der Schweiz kein strafrechtlicher Tatbestand.
Stalkingtagebuch führen, genau aufschreiben was wann passiert ist. Sofern es zu telefonischer Belästigung, Drohungen usw kommt kann Anzeige erstattet werden
Sa, 30/09/2017 - 14:33
Walter Büchi
stalken selbst ist kein straftatbestand. je nach form des stalkens könnten allerdings solche erfüllt sein und dann lässt sich auch ein annäherungs oder kontaktverbot mittels anwalt oder gericht duchsetzen.
https://www.skppsc.ch/de/themen/gewalt/stalking/
Sa, 30/09/2017 - 14:46
Martin Wettstein
Danke gür diesen hilfreichen Link. ?
So, 01/10/2017 - 13:57
Christian Twer
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/stalking-vom-wahnsinn-umzingelt
Di, 03/10/2017 - 09:15
Roman Richle
Einenn grossen, starken Kollegen bei dem Typ vorbeischicken, er soll ihm mitteilen, dass es bei weiteren Belästigungen ziemlich ungemütlich werden könnte... aber Achtung : keine konkreten Drohungen aussprechen, sondern nur so im Sinne, er solle aufhören, sonst könnte es ungünstig werden... Das wirkt (meistens) vieeeeel besser und schneller als der Gang zur Polizei...