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Wie geht man vor, wenn man jemanden betreiben möchte?
Meine Untermieterin hat diverse Rechnungen offen. Habe Sie mehrere male darauf hingewiesen und jetzt reichts. Bevor ich noch ärger mit der Verwaltung krieg, bezahle ich lieber selbst und hol mir das Geld so bei ihr. Aber wie muss ich nun vorgehn?
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Wie geht man vor, wenn man jemanden betreiben möchte?
Meine Untermieterin hat diverse Rechnungen offen. Habe Sie mehrere male darauf hingewiesen und jetzt reichts. Bevor ich noch ärger mit der Verwaltung krieg, bezahle ich lieber selbst und hol mir das Geld so bei ihr. Aber wie muss ich nun vorgehn?
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Kommentare
Sa, 23/09/2017 - 17:05
Yvette Wittgensteyn
Mit den bezahlten rechnungen zum Beitreibungsamt und die Betreibung einleiten
Sa, 23/09/2017 - 17:09
Colette Rudin
Beim zuständigen Betreibungsamt vom Wohnsitz de Schuldnerin Betreibungsbegehren einreichen. Beweise muss du nicht dazu legen. Das BA prüft nicht ob die Forderung zurecht besteht
Sa, 23/09/2017 - 17:27
Katja Siegenthaler
Du kannst im internet das formular betreibungsbegehen ausfüllen. Dann schickst du das ab. Nachher mussti gewisse Kosten dem betreibungsamt vorschiessen. Wenns sie kein rechtsvorschlag macht kannst du nach 30 tagen weiter betreiben Formular Fortsetzung der Betreibung. Wenn sie rechtsvorschlag macht musst du den zuerst beseitigen ( gericht)
So, 24/09/2017 - 08:26
Sarah Wiederkehr
Kommt aber in der Regel erst vors Friedensgericht.
Sa, 23/09/2017 - 20:22
Colette Rudin
Es sind 20 tage seit zustellung des zahlungsbefehls an den schuldner ? nicht 30
So, 24/09/2017 - 06:26
Sibylle Benkert Iten
Wenn Du eine Untermieterin hast, bleibst Du doch direkter Ansprechpartner für die Verwaltung. Sie hat mit Dir einen Vertrag (nehm ich an) nicht aber mit der Verwaltung.
Wofür will die Verwaltung also Gekd von ihr - hat sie da zusätzlich was gemietet?
So, 24/09/2017 - 07:44
Angie Garcia
Sie zahlt den betrag dìrekt dort ein normalerweise
So, 24/09/2017 - 07:59
Sibylle Benkert Iten
Wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt, haftet ihr natürlich solidarisch. ?
Aber ob dafür eine Betreibung die Lösung ist, bin ich mir nicht sicher. Sie wäre Dir ja nichts schuldig.
Das wäre dann wie ein Kredit, den Du ihr gewährst - aber bitte nur mit schriftlicher Abmachung ?
So, 24/09/2017 - 08:02
Angie Garcia
Haben wir nicht. Ich bin hauptmieterin mit untermietvertrag zu ihr. Bisher hat sie immer alles schön direkt überwiesen.. bis auf 1 1/2monatsmieten nicht. ich hafte also alleine. Kann sie aber betreiben lassen da sir indirekt ja mir geld schuldet. Deswegen werd auch ich den betrag der verwaltung überweisen und sie betreiben lassen
So, 24/09/2017 - 13:32
Andreas Georg
Mein Vorschlag in drei Stufen:
1. Untermierin schriftlich mahnen. Sie muss das Mahnschreiben unterzeichnen und die Konsequenzen wissen.
2. Nach erfolgloset Mahnung die Betreibung ueber ein Inkassobuero eintreiben lassen und den Mietvertrag kuenden. Inkasdobueros haben Datenbanken. Mietschulden sind ein Grund fuer ein fristlose Kuendigung und befreien von jeder Mieterstreckung.
Schritt 2 muss in der Mahnung vollumfaenglich drin sein.
Viel Erfolg und mach Dir nicht zuviele schlaflise Naechte.
Gruss Andreas
Mo, 25/09/2017 - 05:40
Simon Widmer
Bin auch für den weg über s inkassobüro. Schont deine kosten und stellt sicher, dass die briefschaften und fristen sicher korrekt sind. Würde ebenfalls die besagte mahnung durch dieses büro schreiben lassen (vorrechtliches inkasso).
Kann die firma: inkassodata ag, sehr empfehlen.
Mo, 25/09/2017 - 18:52
Colette Rudin
Ich gar nicht? unnötig zusätzliche kosten!!!
Mo, 25/09/2017 - 18:53
Colette Rudin
Alleine die Dossieröffungskosten sind schoch hoch. Und das nur damit sie den fall überhaupt bearbeiten!!!
Mo, 25/09/2017 - 23:20
Simon Widmer
Colette Rudin dossier eröffnungskosten? Ich zahle einen jahresbeitrag that s it. Als firma unerheblich klein
Di, 26/09/2017 - 09:52
Colette Rudin
wir sehen täglich solche Kosten auf den Betreibungsbegehren die wir erhalten 😉
Mo, 25/09/2017 - 16:56
Markus Meyer
Inkassofirma ?? zu was den das .....Mahnen....mit Zahlungsfrist und fristlose Kündigung androhen.
und wenns nicht klappt.....nach Art. 257 d OR fristlos künden.....gleichzeitig und ohne mahnung betreiben. der würd ich mal einheizen....