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Wer kann mir für das weitere vorgehen helfen?
Folgender Fall: Meine Mutter ist in einer öffentlichen Tiefgarage suf glatteis schwer gestürzt. Man musst die Ambulanz alarmieren. Im Spital stellte man einen Schambeinbeuch fest. Hierbei handelte es sich um einen unfallbedingten Schadenfall zu Lasten der Verwaltung der Tiefgarage! Wie können wir bzw wie muss Sie weiter vorgehen?
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Folgender Fall: Meine Mutter ist in einer öffentlichen Tiefgarage suf glatteis schwer gestürzt. Man musst die Ambulanz alarmieren. Im Spital stellte man einen Schambeinbeuch fest. Hierbei handelte es sich um einen unfallbedingten Schadenfall zu Lasten der Verwaltung der Tiefgarage! Wie können wir bzw wie muss Sie weiter vorgehen?
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Kommentare
Do, 01/03/2018 - 15:13
René von Allmen
Sofortige Meldung beim Besitzers der Tiefgarage. Hier ist die Haftpflichtversicherung des Hauseigenümers verantwortlich. Auch eine sofortige Meldung an die Unfallversicherung der Mutter. Ev. macht diese dann Regriss auf die Versicherung die Haftpflicht.
Fr, 02/03/2018 - 20:42
Franziska Buff
Da ist der Besitzer haftbar.
Der muss schauen das die Tiefgarage sicher ist.