Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Wer kann mir für das weitere vorgehen helfen?
Folgender Fall: Meine Mutter ist in einer öffentlichen Tiefgarage suf glatteis schwer gestürzt. Man musst die Ambulanz alarmieren. Im Spital stellte man einen Schambeinbeuch fest. Hierbei handelte es sich um einen unfallbedingten Schadenfall zu Lasten der Verwaltung der Tiefgarage! Wie können wir bzw wie muss Sie weiter vorgehen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Wer kann mir für das weitere vorgehen helfen?
Folgender Fall: Meine Mutter ist in einer öffentlichen Tiefgarage suf glatteis schwer gestürzt. Man musst die Ambulanz alarmieren. Im Spital stellte man einen Schambeinbeuch fest. Hierbei handelte es sich um einen unfallbedingten Schadenfall zu Lasten der Verwaltung der Tiefgarage! Wie können wir bzw wie muss Sie weiter vorgehen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 01/03/2018 - 15:13
René von Allmen
Sofortige Meldung beim Besitzers der Tiefgarage. Hier ist die Haftpflichtversicherung des Hauseigenümers verantwortlich. Auch eine sofortige Meldung an die Unfallversicherung der Mutter. Ev. macht diese dann Regriss auf die Versicherung die Haftpflicht.
Fr, 02/03/2018 - 20:42
Franziska Buff
Da ist der Besitzer haftbar.
Der muss schauen das die Tiefgarage sicher ist.