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wenn man eine Wohnung räumt, bei Todesfall, nimmt man dan automatisch die Erbschaft an?
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wenn man eine Wohnung räumt, bei Todesfall, nimmt man dan automatisch die Erbschaft an?
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Kommentare
Mi, 25/07/2018 - 15:25
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Wenn du was behälst kann es so ausgelegt werden...
Nicole Arm ja
Yvonne Mondesir Frei Ja, sobald du etwas anfasst hast du die Erbschaft angenommen. Meine bekannte hat sich darüber informiert da ihr Schwiegervater verschuldet war und ihr wurde gesagt dass wenn sie nur ein Foto oder Löffel anfasst gilt das als Erbschaft angenommen
Walter Büchi ja.
gem. art. 571 abs. 2 zgb ist das vor ablauf der fristen eine einmischung in erbangangelegenheiten.
somit kann das erbe nicht mehr ausgeschlagen werden.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a571
Cindy Zwyssig Ja! War bei meiner Grossmutter genau so!