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Wenn man als Sozialempfänger ein Erbe antritt, ist man verpflichtet, sämtliche Schulden zurückzuzahlen. Kein Problem. Aber meine Frage : Darf man einen gewissen Beitrag für sich selber einbehalten ?
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Wenn man als Sozialempfänger ein Erbe antritt, ist man verpflichtet, sämtliche Schulden zurückzuzahlen. Kein Problem. Aber meine Frage : Darf man einen gewissen Beitrag für sich selber einbehalten ?
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Kommentare
Fr, 07/06/2019 - 11:30
Robert Schweng
Marcel Marty Ja, alles was über den Rückzahlungsbetrag hinausgeht, sofern keine weiteren Schulden beglichen werden müssen.
Robert Schweng In welchem Kanton? 🤔
Salome Käppeli TG
Robert Schweng Hier finden sie die notwendigen Informationen zur Rückerstattung.
https://sozialamt.tg.ch/hauptsektor-3/rueckerstattung.html/5412