Wenn man als Sozialempfänger ein Erbe antritt, ist man verpflichtet, sämtliche Schulden zurückzuzahlen. Kein Problem. Aber meine Frage : Darf man einen gewissen Beitrag für sich selber einbehalten ?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 10

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Marcel Marty Ja, alles was über den Rückzahlungsbetrag hinausgeht, sofern keine weiteren Schulden beglichen werden müssen.

Robert Schweng In welchem Kanton? 🤔

Salome Käppeli TG

Robert Schweng Hier finden sie die notwendigen Informationen zur Rückerstattung.
https://sozialamt.tg.ch/hauptsektor-3/rueckerstattung.html/5412

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv