Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
In welchen Zeitraum muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen, nach dem ich es angefordert habe?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
In welchen Zeitraum muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen, nach dem ich es angefordert habe?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 3
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 17/09/2018 - 21:46
Robert Schweng
Ciara Gomez Das Zwischenzeugnis ist innert weniger Tage dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. ???
Robert Schweng https://www.arbeitszeugnis.ch/ausstellungsfrist
Julia Ruf Ich warte seit 5 wochen...auch letstes mal musste ich über einen monat warten
Robert Schweng Julia Ruf wenn ihre Firma ohne Angabe von Gründen 5 Wochen für ein Zwischenzeugnis benötigt, würde ich mich fragen wie effizient in dieser Personalabteilung eigentlich gearbeitet wird? ?
Fordern sie es nochmal schriftlich mit Datum an, dann haben sie etwas in der Hand, falls es vor die Schlichtung geht.
Walter Büchi gem. art. 330a or hat der arbeitnehmer ein anrecht auf ein zwischenzeugnis und kann das allenfalls auch einklagen.
Armin Moser da han eg emol gsäh gha
https://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/21566626