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In welchen Zeitraum muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen, nach dem ich es angefordert habe?
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In welchen Zeitraum muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen, nach dem ich es angefordert habe?
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Kommentare
Mo, 17/09/2018 - 21:46
Robert Schweng
Ciara Gomez Das Zwischenzeugnis ist innert weniger Tage dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. ???
Robert Schweng https://www.arbeitszeugnis.ch/ausstellungsfrist
Julia Ruf Ich warte seit 5 wochen...auch letstes mal musste ich über einen monat warten
Robert Schweng Julia Ruf wenn ihre Firma ohne Angabe von Gründen 5 Wochen für ein Zwischenzeugnis benötigt, würde ich mich fragen wie effizient in dieser Personalabteilung eigentlich gearbeitet wird? ?
Fordern sie es nochmal schriftlich mit Datum an, dann haben sie etwas in der Hand, falls es vor die Schlichtung geht.
Walter Büchi gem. art. 330a or hat der arbeitnehmer ein anrecht auf ein zwischenzeugnis und kann das allenfalls auch einklagen.
Armin Moser da han eg emol gsäh gha
https://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/21566626