Weiss nicht ob es hier her passt..
Am 1. november ist ja in SG ein feiertag.
Und genau dann wäre mein freier tag.
Bekomme ich den freien tag noch oder hab ich jetzt einfach pech gehabt?

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Kommentare

Sara Wirthensohn

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du hast pech ?

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Sanja Piric-Calic

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Wie kommst du darauf? Wenn sie im kanton sg arbeitet giltet das als feiertag, da es ein gesetzlicher ist.

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Sara Wirthensohn

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ja, aber das ist ihr freier tag (zb immer mittwochs). wenn jemand mo-mi (60% arbeitet) bekommt hat man zb den ostermontag auch nicht gutgeschrieben.

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Robert Schweng

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Würde auch sagen Pech! Wenn der 1. Nov auf einen Sonntag fallen würde bekäme man ja auch keinen freien Tag :-(

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Sara Wirthensohn

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genau robert, wenn feiertage auf meine freien tage fallen (Sa&So) ersetzt mir die auch keiner

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Stefan Stutz

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(Admin)

An den gesetzlich anerkannten Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, dürfen grundsätzlich keine Arbeitnehmenden beschäftigt werden. Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden. Umgekehrt gibt es auch kein Recht auf Nachbezug von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen.

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Mari Amsler

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Also ich arbeite 80% und habe mo & di frei
Dann hab ich wohl pech gehabt oder? :/

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Stefan Stutz

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Genau, da der 1.Nov auf den Di fällt 😊

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Stefan Stutz

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Mari Amsler darf ich noch fragen bist du einem GAV oder gemäss ArG oder NAV unterstellt? Kann allenfalls sein das jeh nach dem trotzdem Feiertage nachträglich bezogen werden kann.

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Pascal Heidelberger

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Werden in betroffenen Branchen die Feiertage nicht per prozentualem Lohnzuschlag ausgeglichen? Meine dies so in meinem früheren Hotellerie-Job so gehabt zu haben.

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Stefan Stutz

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Stundenlohn bwz. Temporär ja 😊

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Patrick Fischer

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Stefan Stutz auch nicht unbedingt. Kann auch erst aubezahlt werden, wenn es dazu kommt....

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Barbara Mangold-Willareth

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Ich war Personalfachfrau deshalb klare Antwort: Wenn du ein Teilzeitpensum hast und dein freier Tag gemäss Arbeitsvertrag auf einen Feiertag fällt, so kannst du diesen NICHT noch zusätzlich einziehen. ?

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Carolin Metzler

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Das stimmt nur eingeschränkt😉 wenn du rechnerisch dein pensum auf eine woche aufteilst, kannst du uU auch die anteiligen stunden gutschreiben - aber eben: das habe wir schon xmal diskutiert und die berechnungen gemacht

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Bettina Delvai

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Ich arbeite 40 %. Dies verteilt auf 3 tage (früher veteilt auf 2 tage). Jedoch sind die nicht vertraglich geregelt. Das heisst im zeitsystem muss ich täglich 3.22 arbeiten. Ich mache also an den arbeitstagen plus und an den freien tagen minus. Wenn der feriertag auf eien freien tag fällt, habe ich somit keine minusstunden.

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