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Weiss nicht ob es hier her passt..
Am 1. november ist ja in SG ein feiertag.
Und genau dann wäre mein freier tag.
Bekomme ich den freien tag noch oder hab ich jetzt einfach pech gehabt?
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Weiss nicht ob es hier her passt..
Am 1. november ist ja in SG ein feiertag.
Und genau dann wäre mein freier tag.
Bekomme ich den freien tag noch oder hab ich jetzt einfach pech gehabt?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sara Wirthensohn
du hast pech ?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sanja Piric-Calic
Wie kommst du darauf? Wenn sie im kanton sg arbeitet giltet das als feiertag, da es ein gesetzlicher ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sara Wirthensohn
ja, aber das ist ihr freier tag (zb immer mittwochs). wenn jemand mo-mi (60% arbeitet) bekommt hat man zb den ostermontag auch nicht gutgeschrieben.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Robert Schweng
Würde auch sagen Pech! Wenn der 1. Nov auf einen Sonntag fallen würde bekäme man ja auch keinen freien Tag :-(
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sara Wirthensohn
genau robert, wenn feiertage auf meine freien tage fallen (Sa&So) ersetzt mir die auch keiner
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
(Admin)
An den gesetzlich anerkannten Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, dürfen grundsätzlich keine Arbeitnehmenden beschäftigt werden. Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden. Umgekehrt gibt es auch kein Recht auf Nachbezug von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mari Amsler
Also ich arbeite 80% und habe mo & di frei
Dann hab ich wohl pech gehabt oder? :/
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Genau, da der 1.Nov auf den Di fällt 😊
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Mari Amsler darf ich noch fragen bist du einem GAV oder gemäss ArG oder NAV unterstellt? Kann allenfalls sein das jeh nach dem trotzdem Feiertage nachträglich bezogen werden kann.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Pascal Heidelberger
Werden in betroffenen Branchen die Feiertage nicht per prozentualem Lohnzuschlag ausgeglichen? Meine dies so in meinem früheren Hotellerie-Job so gehabt zu haben.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Stundenlohn bwz. Temporär ja 😊
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Patrick Fischer
Stefan Stutz auch nicht unbedingt. Kann auch erst aubezahlt werden, wenn es dazu kommt....
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Barbara Mangold-Willareth
Ich war Personalfachfrau deshalb klare Antwort: Wenn du ein Teilzeitpensum hast und dein freier Tag gemäss Arbeitsvertrag auf einen Feiertag fällt, so kannst du diesen NICHT noch zusätzlich einziehen. ?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Carolin Metzler
Das stimmt nur eingeschränkt😉 wenn du rechnerisch dein pensum auf eine woche aufteilst, kannst du uU auch die anteiligen stunden gutschreiben - aber eben: das habe wir schon xmal diskutiert und die berechnungen gemacht
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Bettina Delvai
Ich arbeite 40 %. Dies verteilt auf 3 tage (früher veteilt auf 2 tage). Jedoch sind die nicht vertraglich geregelt. Das heisst im zeitsystem muss ich täglich 3.22 arbeiten. Ich mache also an den arbeitstagen plus und an den freien tagen minus. Wenn der feriertag auf eien freien tag fällt, habe ich somit keine minusstunden.