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Vielen Dank Voraus für die Antworten🌹
Situation:
Seit 16 Jahren ist Herr B. als Maler/Gipser angestellt. Am Freitag, vor 3 Wochen hatte er mit einem Arbeitskollege, auseinander Setzung bei der es um Interesse der Firma ging. Der Kollege könnte dies nicht ansehen und ist zu dem Arbeitgeber gegangen mit der Forderung: enteweder er, oder ich. Montag drauf hatten die einen Gespräch mit beiden Chefen. Bei dem Gespräch hieß es: Herr B.
ab sofort arbeitet wieder bei der Gipserei!
Gestern bekam er die Kündigung, ohne jemals abgemahnt zu werden, ohne das es Gespräch mit beiden Chef gabs. Meine Frage, geht es einfach so, in einem 7 mann Betrieb, einen 3 fachen Vater, Alleinverdiener, zu kündigen? Vor allem, er ist immer sehr flexibel gewesen und hat in beiden Abteilungen seinen Job gewissenhaft ausgeführt. Muss er die Kündigung einfach so akzeptieren?
Dazu gab es vor Jahren eine Absichtserklärung das Herr B. bei Pensionierung vom Chef der Gipserei den Teil übernehmen wird (ob die noch gültig ist, muss ich nachschauen)
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Seit 16 Jahren ist Herr B. als Maler/Gipser angestellt. Am Freitag, vor 3 Wochen hatte er mit einem Arbeitskollege, auseinander Setzung bei der es um Interesse der Firma ging. Der Kollege könnte dies nicht ansehen und ist zu dem Arbeitgeber gegangen mit der Forderung: enteweder er, oder ich. Montag drauf hatten die einen Gespräch mit beiden Chefen. Bei dem Gespräch hieß es: Herr B.
ab sofort arbeitet wieder bei der Gipserei!
Gestern bekam er die Kündigung, ohne jemals abgemahnt zu werden, ohne das es Gespräch mit beiden Chef gabs. Meine Frage, geht es einfach so, in einem 7 mann Betrieb, einen 3 fachen Vater, Alleinverdiener, zu kündigen? Vor allem, er ist immer sehr flexibel gewesen und hat in beiden Abteilungen seinen Job gewissenhaft ausgeführt. Muss er die Kündigung einfach so akzeptieren?
Dazu gab es vor Jahren eine Absichtserklärung das Herr B. bei Pensionierung vom Chef der Gipserei den Teil übernehmen wird (ob die noch gültig ist, muss ich nachschauen)

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Kommentare
Sa, 30/03/2019 - 14:01
Robert Schweng
Al Ain Ja
Phil Becker Anna Knushi-Kliese eine firma kann frei wählen wen Sie anstellen möchte, genau wie es ihnen offen ist, sich in jedem betrieb zu bewerben.
in diesem falle ist alles rechtens, sogar ein grund wurde genannt, welcher jedoch nicht wirklich zwingend ist.
Sybille Rellstab Ein arbeitgeber hat genau wie der arbeitnehmer die kündigungsfreiheit. Kündigungsfrist muss eingehalten werden, und auf wunsch der grund angegeben werden.
Rolf Stüssi Sybille Rellstab hat es bereits richtig erläutert.
Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber unter der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ohne Grundangabe gekündigt werden.
Hier besteht ein Gesamtarbeitsvertrag GAV und beträgt 3 Monate somit (leider) gültig.
Eine Abmahnung ist nicht nötig, dies ist nur in Deutschland Pflicht)