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Vielen Dank erst Mal für die Aufnahme.
Habe Fragen zu Freistellung.
Ich wurde am 16.03 Aufgrund Umstrukturierung gekündigt, per 31.03.2015. Kündigungsfrist 2 Monate.
Am 18.03.2015 wurde ich Freigestellt, Begründung: keine einvernehmliche Zusammenarbeit mehr möglich.
Wie schnell muss ich mich Arbeitslos melden ? Was für Folgen kann eine solche Aussage haben?
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Habe Fragen zu Freistellung.
Ich wurde am 16.03 Aufgrund Umstrukturierung gekündigt, per 31.03.2015. Kündigungsfrist 2 Monate.
Am 18.03.2015 wurde ich Freigestellt, Begründung: keine einvernehmliche Zusammenarbeit mehr möglich.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:10
Edyta Buser
Ging mir damals genau gleich.. du kannst mir gerne eine PN machen wenn du Dich mit einer Gleichgesinnter austauschen möchtest. Viel Glück und ich hoffe du fingest schnell wieder etwas.. ?
Fr, 02/06/2017 - 17:10
Nana Frei
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Fr, 02/06/2017 - 17:10
Edyta Buser
Aber aufpassen.. kann bei Selbstverschulden 60 Tage Sperrfrist geben ?