Vielen Dank erst Mal für die Aufnahme.
Habe Fragen zu Freistellung.
Ich wurde am 16.03 Aufgrund Umstrukturierung gekündigt, per 31.03.2015. Kündigungsfrist 2 Monate.
Am 18.03.2015 wurde ich Freigestellt, Begründung: keine einvernehmliche Zusammenarbeit mehr möglich.
Wie schnell muss ich mich Arbeitslos melden ? Was für Folgen kann eine solche Aussage haben?

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Kommentare

Edyta Buser

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Ging mir damals genau gleich.. du kannst mir gerne eine PN machen wenn du Dich mit einer Gleichgesinnter austauschen möchtest. Viel Glück und ich hoffe du fingest schnell wieder etwas.. ?

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Nana Frei

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Edyta Buser

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Aber aufpassen.. kann bei Selbstverschulden 60 Tage Sperrfrist geben ?

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Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

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