Thema: Eigentum Waldstück

Hallo zusammen!
Ich besitze ein Stück Wald... darf ich dort ohne jegliche Genehmigung einen Unterstand und Grillstelle hinstellen! Oder was braucht es dazu?

Vilech weiss öpoer öppis...!?

LG Tanja

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Tanja Allenbach in welcher Gemeinde besitzen sie den Wald? ????

Susan Keusch Wen du 100% sicher sein willst frag bei der Gemeinde nach, es gibt verschiedene Gesetzte.

Kurt Egli Ihre Gemeinde verfügt über eine Bauordnung, die auf Verlangen ausgehändigt wird.
Darin können Sie nachlesen, welche Bauten welche Höhen und Abstände haben dürfen.
Konsultieren Sie dazu das Grundbuchamt um zu erfahren, in welcher Zone das Grundstück und die Gebäude liegen.
Das sollte Ihre Fragen beantworten.
Das ist je nach Kanton und Gemeinde verschieden.

Vera Beutler Zunächst muss geklärt werden, ob es sich um eine auf Dauer angelegte Baute handelt, wenn nicht, ist es eine nicht bewilligungspflichtige Fahrnisbaute. Falls die Bauten auf Dauer angelegt sein sollten, müssen Sie sich wie bereits oben erwähnt an die Gemeinde wenden. Tatsächlich sind hier die Vorgaben je nach Gemeinde/Kanton unterschiedlich, allerdings müssen sich alle an das (Schweizerische) Waldgesetz halten, das restriktive Vorgaben macht.

Auf lex4you gibt es dazu einen Artikel, wobei es da um ein Baumhaus geht. Die grundsätzlichen Fragen ( Fahrnisbaute, Baubewiliigungspflicht) sind aber dieselben.
https://www.lex4you.ch/de/monatsthemen/der-foerster-hat-ein-von-unseren-...

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