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Thema Arbeitszeugnis
Da mein Arbeitszeugnis nicht wohlwollend ist und ich schon mehrmals darauf angesprochen wurde, riet man mir in einee Weiterbildung die korrektur anzufordern. Dies hab ich gemacht uns bekam diese Antwort (Bild 1)
Bild 2 ist der Auszug aus dem Verfahrensprotokoll.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Danke
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Thema Arbeitszeugnis
Da mein Arbeitszeugnis nicht wohlwollend ist und ich schon mehrmals darauf angesprochen wurde, riet man mir in einee Weiterbildung die korrektur anzufordern. Dies hab ich gemacht uns bekam diese Antwort (Bild 1)
Bild 2 ist der Auszug aus dem Verfahrensprotokoll.
Wie kann ich weiter vorgehen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Was willst du denn jetzt? Und ich nehme mal an, dass du das wort "stillschweigen" gelesen hast... Wenn ihr damals das gabze defintiv abgeschlossen hast, wird eine korrektur denk ich eher schwierig (abgesehen davon würde ich einer korrektur nach x jahren als arbeitgeber auch keinen glauven mehr schenken). Patrick Fischer was meinst du dazu? Per saldo aller Ansprüche bezieht sich auch aufs Arbeitszeugnis, oder?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Du hast aber das Ergebnis der Verhandlung öffentlich gemacht. Es steht dass darüber stillschweigen zu bewahren ist
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
du machst Dich strafbar, mit dem posten den Urteils
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Also strafbar wärs wohl nicht gleich... Wüsste jetzt nämlich spontan nicht nach welchem Artikel das strafbar sein soll
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
Karin Fontanive es wurde Stillschweigen über die Verhandlung wie auch das Urteil vereinbart.. den Artikel werde ich nachliefern.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Uns was ist die Konsequenz bei dem Verstoss und wo ist die "Strafe" geregelt?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
die Konsequenz könnte eine Anzeige des ehemaligen Arbeitgebers wegen Verletzung der Vereinbarung sein (kein offizialdelikt müsste von der Gegenpartei zur Anzeige gebracht werden)
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Und aus welcher rechtlichen Grundlage?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
Carolin Metzler eben veröffentlichung des Urteils und der Verhandlung obschon Stillschweigen vereinbart wurde. Es geht um den Ruf der Firma, auch wenn kein Name veröffentlicht wurde, kann angenommen werden, dass aus dem Bekanntenkreis sowie die Angabe des Ortes Rückschlüsse erzielt werden können. (wir haben da ein Bundesgerichtsurteil muss aber in meinen digitalen Unterlagen suchen )
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
Carolin Metzler wir haben x tausende Urteile, die zwar auf der Rechtssprechung basieren aber nicht öffentlich sind. 😊 das entsprechende Urteil muss ich raussuchen ...wobei nicht alle Quellen öffentlich sind und ich eben dazu die digitalen Urteilen der Kanzlei durchsuchen muss 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Es gibt ja auch bei nicht öffentlichen urteilen die entsprechenden angaben zum zitieren 😉
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Ja mach das bitte! Die rechtliche Grundlage für die Strafbarkeit würde mich wirklich interrssieren
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Das steht doch auch nirgends Sandra, oder? Also das etwas von einer Vereinbarung im Zeugnis steht?!
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Das habe ich eben nicht so verstanden. Deshalb habe ich nachgefragt. Ich habe es einfach so verstanden, dass ihr Zeugnis ihrer meinung nach nicht wohlwollend ist. Aber da kann uns Tatjana sicher aufklären
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
Genau Karin, im Zeugnis steht nichts über die Verhandlung.
Es ist ein Satz, welcher nicht wohlwollend geschrieben ist und 2 Tätigkeiten/Kompetenzen wurden nicht erwähnt.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Sandra Marty
Achso.. okay.. mhh.. Die Frage ist, gibt es eine Regelung/Gesetz.. Ob es eine Frist gibt, betr. Änderung Arbeitszeugnis
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
Sandra Marty ja gibts... Bis 10 Jahre danach.
Ist aber nicht mein Problem, ich kann nicht herausfinden ob die Klausel "per Saldo aller Ansprüche" das Arbeitszeugni betrifft
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
Sorry hab nicht ganz verstanden was du genau meinst, geb dir mal diese Angaben:
Kündigung ausgesprochen 25.06.13 per 31.08.13
Arbeitszeugnis: 12.09.13
Verhandlung: 28.11.13
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Wenn ein Rechtsverhältnis (z.B. Arbeitsverhältnis) aufgelöst oder ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien durch einen Vergleich beendet wird, heisst es in der Schlussabrechnung oft, der Fall sei „per Saldo aller Ansprüche“ abgeschlossen. Mit ihrer Unterschrift und dieser Klausel erklären die beteiligten Parteien, dass sie gegenseitig keine Ansprüche mehr stellen und nicht mehr auf den Fall zurückkommen wollen.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Patrick Fischer
Schwierig, da wie Carolin Metzler schon erwähnte, per Saldo ALLER Ansprüche. Ein Versuch wäre es an die Gutmütigkeit des ehemaligen AG zu appelieren und eine Sog. Arbeitsbestätigung zu verlangen...
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
hast du zwischen 2013 und jetzt schonmal nach einer Korrektur gefragt?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
@patrik das wird schwierig... Gutmütigkeit liegt sichtlich nicht drin.
@carolin nein, wir hatten seit der verhandlung keinen kontakt mehr.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Dann würd ich auch sagen, dass du nach Treu und Glauben deinen Anspruch verwirkt hast, wenn du erst jetzt nach einer Anpassung fragst... Grade in Kombi mit der Saldovereinbarung hast du mEn das Zeugnis akzeptiert
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Patrick Fischer
Dies sehe ich auch so, jedoch fragen kostet nichts... Ein Versuch ist es wert....
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Und sonst eine zeugnisänderungsklage einreichen, aber ob du damit Erfolg hast.....
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
http://www.arbeitszeugnis.ch/dahinfallen-des-aenderungsanspruches
Hier ist nichts von einer Verhandlung erwähnt....
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Du hast es meiner Auffassung nach genehmigt, da ihr eine Vereinbarung mit Saldo aller Amsprüche abgeschlossen habt
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Wieviel monate der vertragsänderung wurde die vereinbarunn geschlossenv
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
Sorry hab nicht ganz verstanden was du genau meinst, geb dir mal diese Angaben:
Kündigung ausgesprochen 25.06.13 per 31.08.13
Arbeitszeugnis: 12.09.13
Verhandlung: 28.11.13
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Hier mal was aus einem
Kommentar zum oblationenrecht:
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Patrick Fischer
Was ist den Deiner Meinung nach nicht wohlwollend?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
Es ist nicht nur meine Meinung sondern jedem der es liest. Es wird "durch die Blume" also schon fast in richtung codierung erwähnt, dass der Umgang mit dem Vorgesetzten insgesamt nicht zu beanstanden sei. Was gemeint ist; ist unter anderem auch hinauslaufend in das Verfahren.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Patrick Fischer
Darf ich fragen, wie lange Du dort gearbeitet hast?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
Patrick knapp 1.5 Jahre
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Patrick Fischer
Schwierig, da wie Carolin Metzler schon erwähnte, per Saldo ALLER Ansprüche. Ein Versuch wäre es an die Gutmütigkeit des ehemaligen AG zu appelieren und eine Sog. Arbeitsbestätigung zu verlangen...
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
hast du zwischen 2013 und jetzt schonmal nach einer Korrektur gefragt?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Tatjana Simoes Mejia
@patrik das wird schwierig... Gutmütigkeit liegt sichtlich nicht drin.
@carolin nein, wir hatten seit der verhandlung keinen kontakt mehr.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Dann würd ich auch sagen, dass du nach Treu und Glauben deinen Anspruch verwirkt hast, wenn du erst jetzt nach einer Anpassung fragst... Grade in Kombi mit der Saldovereinbarung hast du mEn das Zeugnis akzeptiert
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Patrick Fischer
Dies sehe ich auch so, jedoch fragen kostet nichts... Ein Versuch ist es wert....
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Und sonst eine zeugnisänderungsklage einreichen, aber ob du damit Erfolg hast.....