Thema Arbeitszeugnis

Da mein Arbeitszeugnis nicht wohlwollend ist und ich schon mehrmals darauf angesprochen wurde, riet man mir in einee Weiterbildung die korrektur anzufordern. Dies hab ich gemacht uns bekam diese Antwort (Bild 1)
Bild 2 ist der Auszug aus dem Verfahrensprotokoll.

Wie kann ich weiter vorgehen?

Danke

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Kommentare

Carolin Metzler

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Was willst du denn jetzt? Und ich nehme mal an, dass du das wort "stillschweigen" gelesen hast... Wenn ihr damals das gabze defintiv abgeschlossen hast, wird eine korrektur denk ich eher schwierig (abgesehen davon würde ich einer korrektur nach x jahren als arbeitgeber auch keinen glauven mehr schenken). Patrick Fischer was meinst du dazu? Per saldo aller Ansprüche bezieht sich auch aufs Arbeitszeugnis, oder?

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Karin Fo

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Du hast aber das Ergebnis der Verhandlung öffentlich gemacht. Es steht dass darüber stillschweigen zu bewahren ist

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Babsy Barbara Holl

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du machst Dich strafbar, mit dem posten den Urteils

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Karin Fo

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Also strafbar wärs wohl nicht gleich... Wüsste jetzt nämlich spontan nicht nach welchem Artikel das strafbar sein soll

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Babsy Barbara Holl

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Karin Fontanive es wurde Stillschweigen über die Verhandlung wie auch das Urteil vereinbart.. den Artikel werde ich nachliefern.

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Carolin Metzler

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Uns was ist die Konsequenz bei dem Verstoss und wo ist die "Strafe" geregelt?

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Babsy Barbara Holl

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die Konsequenz könnte eine Anzeige des ehemaligen Arbeitgebers wegen Verletzung der Vereinbarung sein (kein offizialdelikt müsste von der Gegenpartei zur Anzeige gebracht werden)

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Carolin Metzler

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Und aus welcher rechtlichen Grundlage?

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Babsy Barbara Holl

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Carolin Metzler eben veröffentlichung des Urteils und der Verhandlung obschon Stillschweigen vereinbart wurde. Es geht um den Ruf der Firma, auch wenn kein Name veröffentlicht wurde, kann angenommen werden, dass aus dem Bekanntenkreis sowie die Angabe des Ortes Rückschlüsse erzielt werden können. (wir haben da ein Bundesgerichtsurteil muss aber in meinen digitalen Unterlagen suchen )

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Babsy Barbara Holl

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Carolin Metzler wir haben x tausende Urteile, die zwar auf der Rechtssprechung basieren aber nicht öffentlich sind. 😊 das entsprechende Urteil muss ich raussuchen ...wobei nicht alle Quellen öffentlich sind und ich eben dazu die digitalen Urteilen der Kanzlei durchsuchen muss 😊

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Carolin Metzler

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Es gibt ja auch bei nicht öffentlichen urteilen die entsprechenden angaben zum zitieren 😉

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Karin Fo

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Ja mach das bitte! Die rechtliche Grundlage für die Strafbarkeit würde mich wirklich interrssieren

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Karin Fo

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Das steht doch auch nirgends Sandra, oder? Also das etwas von einer Vereinbarung im Zeugnis steht?!

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Karin Fo

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Das habe ich eben nicht so verstanden. Deshalb habe ich nachgefragt. Ich habe es einfach so verstanden, dass ihr Zeugnis ihrer meinung nach nicht wohlwollend ist. Aber da kann uns Tatjana sicher aufklären

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Tatjana Simoes Mejia

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Genau Karin, im Zeugnis steht nichts über die Verhandlung.
Es ist ein Satz, welcher nicht wohlwollend geschrieben ist und 2 Tätigkeiten/Kompetenzen wurden nicht erwähnt.

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Sandra Marty

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Achso.. okay.. mhh.. Die Frage ist, gibt es eine Regelung/Gesetz.. Ob es eine Frist gibt, betr. Änderung Arbeitszeugnis

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Tatjana Simoes Mejia

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Sandra Marty ja gibts... Bis 10 Jahre danach.
Ist aber nicht mein Problem, ich kann nicht herausfinden ob die Klausel "per Saldo aller Ansprüche" das Arbeitszeugni betrifft

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Tatjana Simoes Mejia

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Sorry hab nicht ganz verstanden was du genau meinst, geb dir mal diese Angaben:

Kündigung ausgesprochen 25.06.13 per 31.08.13

Arbeitszeugnis: 12.09.13

Verhandlung: 28.11.13

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Carolin Metzler

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Wenn ein Rechtsverhältnis (z.B. Arbeitsverhältnis) aufgelöst oder ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien durch einen Vergleich beendet wird, heisst es in der Schlussabrechnung oft, der Fall sei „per Saldo aller Ansprüche“ abgeschlossen. Mit ihrer Unterschrift und dieser Klausel erklären die beteiligten Parteien, dass sie gegenseitig keine Ansprüche mehr stellen und nicht mehr auf den Fall zurückkommen wollen.

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Patrick Fischer

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Schwierig, da wie Carolin Metzler schon erwähnte, per Saldo ALLER Ansprüche. Ein Versuch wäre es an die Gutmütigkeit des ehemaligen AG zu appelieren und eine Sog. Arbeitsbestätigung zu verlangen...

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Carolin Metzler

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hast du zwischen 2013 und jetzt schonmal nach einer Korrektur gefragt?

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Tatjana Simoes Mejia

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@patrik das wird schwierig... Gutmütigkeit liegt sichtlich nicht drin.
@carolin nein, wir hatten seit der verhandlung keinen kontakt mehr.

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Carolin Metzler

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Dann würd ich auch sagen, dass du nach Treu und Glauben deinen Anspruch verwirkt hast, wenn du erst jetzt nach einer Anpassung fragst... Grade in Kombi mit der Saldovereinbarung hast du mEn das Zeugnis akzeptiert

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Patrick Fischer

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Dies sehe ich auch so, jedoch fragen kostet nichts... Ein Versuch ist es wert....

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Carolin Metzler

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Und sonst eine zeugnisänderungsklage einreichen, aber ob du damit Erfolg hast.....

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Tatjana Simoes Mejia

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http://www.arbeitszeugnis.ch/dahinfallen-des-aenderungsanspruches

Hier ist nichts von einer Verhandlung erwähnt....

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Carolin Metzler

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Du hast es meiner Auffassung nach genehmigt, da ihr eine Vereinbarung mit Saldo aller Amsprüche abgeschlossen habt

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Carolin Metzler

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Wieviel monate der vertragsänderung wurde die vereinbarunn geschlossenv

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Carolin Metzler

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?

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Tatjana Simoes Mejia

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Sorry hab nicht ganz verstanden was du genau meinst, geb dir mal diese Angaben:

Kündigung ausgesprochen 25.06.13 per 31.08.13

Arbeitszeugnis: 12.09.13

Verhandlung: 28.11.13

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Carolin Metzler

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Hier mal was aus einem
Kommentar zum oblationenrecht:

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Carolin Metzler

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Patrick Fischer

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Was ist den Deiner Meinung nach nicht wohlwollend?

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Tatjana Simoes Mejia

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Es ist nicht nur meine Meinung sondern jedem der es liest. Es wird "durch die Blume" also schon fast in richtung codierung erwähnt, dass der Umgang mit dem Vorgesetzten insgesamt nicht zu beanstanden sei. Was gemeint ist; ist unter anderem auch hinauslaufend in das Verfahren.

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Patrick Fischer

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Darf ich fragen, wie lange Du dort gearbeitet hast?

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Tatjana Simoes Mejia

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Patrick knapp 1.5 Jahre

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Patrick Fischer

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Schwierig, da wie Carolin Metzler schon erwähnte, per Saldo ALLER Ansprüche. Ein Versuch wäre es an die Gutmütigkeit des ehemaligen AG zu appelieren und eine Sog. Arbeitsbestätigung zu verlangen...

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Carolin Metzler

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hast du zwischen 2013 und jetzt schonmal nach einer Korrektur gefragt?

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Tatjana Simoes Mejia

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@patrik das wird schwierig... Gutmütigkeit liegt sichtlich nicht drin.
@carolin nein, wir hatten seit der verhandlung keinen kontakt mehr.

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Carolin Metzler

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Dann würd ich auch sagen, dass du nach Treu und Glauben deinen Anspruch verwirkt hast, wenn du erst jetzt nach einer Anpassung fragst... Grade in Kombi mit der Saldovereinbarung hast du mEn das Zeugnis akzeptiert

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Patrick Fischer

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Dies sehe ich auch so, jedoch fragen kostet nichts... Ein Versuch ist es wert....

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Carolin Metzler

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Und sonst eine zeugnisänderungsklage einreichen, aber ob du damit Erfolg hast.....

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