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Temporär angestellt kein schriftlicher vetrag absage arbeitseinsatz vor 24h beginn ect. Wie sieht es mit entschädigung aus Gesetzliche grundlage?
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Kommentare
Fr, 06/09/2019 - 12:43
Robert Schweng
Andreas Thanner Das kann so nicht beantwortet werden.
Anstellung nach GAV Swissstaffing? Wenn nein, was war mündlich vereinbart? Wenn ja, was war mündlich vereinbart?