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Nachbelastung Heizkosten
Ich bin vor 4 Jahren weggezogen und habe nach Abrechnung der Kosten den Rest von meinem Mietdepot nach ca. 3 Monaten zurückerhalten.
Jetzt 4 Jahre später bekomme ich eine Rechnung, Nachbelastung. Ist das Rechtsgültig ?
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Nachbelastung Heizkosten
Ich bin vor 4 Jahren weggezogen und habe nach Abrechnung der Kosten den Rest von meinem Mietdepot nach ca. 3 Monaten zurückerhalten.
Jetzt 4 Jahre später bekomme ich eine Rechnung, Nachbelastung. Ist das Rechtsgültig ?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Xenia Naumann
(Leihe) hatte das gleiche und mir wurde gesagt bis 5 Jahre so wie Miriam gesagt hat
Fr, 02/06/2017 - 14:05
Robert Schweng
Carmen Helbling ja das verjährt erst nach 5 Jahren! Das heisst aber noch lange nicht dass die Nebenkostenabrechnung auch gerechtfertig ist! Schau Dir die Rechnung einfach genau an: http://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/miete_risikoposten-nebenko...