Nachbelastung Heizkosten

Ich bin vor 4 Jahren weggezogen und habe nach Abrechnung der Kosten den Rest von meinem Mietdepot nach ca. 3 Monaten zurückerhalten.
Jetzt 4 Jahre später bekomme ich eine Rechnung, Nachbelastung. Ist das Rechtsgültig ?

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Kommentare

Xenia Naumann

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(Leihe) hatte das gleiche und mir wurde gesagt bis 5 Jahre so wie Miriam gesagt hat

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Robert Schweng

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Carmen Helbling ja das verjährt erst nach 5 Jahren! Das heisst aber noch lange nicht dass die Nebenkostenabrechnung auch gerechtfertig ist! Schau Dir die Rechnung einfach genau an: http://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/miete_risikoposten-nebenko...

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