Muss man eine kündigung begründen als arbeitgeber?

Negativ darf man heute ja nicht mehr schreiben. Wer kennt sich aus?

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Kommentare

Sybille Rellstab

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meinst Du das Kündigungsschreiben oder das Arbeitszeugnis?

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Birgit Rechsteiner

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Ist ein mega heikles Thema. Kenne mich leider aus. Bei den letzten beiden Kündigingen, die wir aisgesprochen haben wurden wir verklagt - und zwar so etwas von unnütz für den gesunden Menschenverstand...

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Marcel Marty

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Grundsätzlich muss kein Kündigungsgrund angegeben werden. Der Arbeitnehmer kann diesen jedoch verlangen, und dann bist Du verpflichtet, die Kündigung zu begründen.

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Tatjana Simoes Mejia

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Eine reguläre Kündigung muss nur auf Verlangen begründet werden, bei der Fristlosen siehts jedoch anderst aus...

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Regula Christen

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Das Arbeitszeugnis jedoch muss wohlwollend und "positiv" verfasst sein. Aber Achtung mit codierten Formulierungen.

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Birgit Rechsteiner

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Das mit dem Arbeitszeugnis macht das heikle Thema nicht weniger heikel.

Ich finde, die Arbeitgeber sind so wie es heute läuft die doofen - nix dürfen, alles müssen sie sich gefallen lassen und werden dann doch immer verklagt...

Die Bewegung geht übrigens auch immer mehr weg von den Arbeitszeugnissen. Wenn einer irgendwo 5 Jahre und länger war - dann war man mit seiner Arbeit zufrieden - sonst wäre er nicht so lange da gewesen. Wenn einer andauernd was Neues hat / braucht - so ist doch klar, dass es einen Hacken hat - auch mit "wohlwollendem" Zeugnis...

sind grad verklagt worden von einer, die im Zeugnis statt "zur vollen Zufriedenheit" - "zur vollsten..." haben will - ääähhhmmm.. in meinem Duden gibt es kein "vollstes".... und so gut war sie emel auch nicht....

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