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Muss man eine kündigung begründen als arbeitgeber?
Negativ darf man heute ja nicht mehr schreiben. Wer kennt sich aus?
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Kommentare
Mi, 31/01/2018 - 00:14
Sybille Rellstab
meinst Du das Kündigungsschreiben oder das Arbeitszeugnis?
Mi, 31/01/2018 - 04:15
Birgit Rechsteiner
Ist ein mega heikles Thema. Kenne mich leider aus. Bei den letzten beiden Kündigingen, die wir aisgesprochen haben wurden wir verklagt - und zwar so etwas von unnütz für den gesunden Menschenverstand...
Mi, 31/01/2018 - 06:01
Marcel Marty
Grundsätzlich muss kein Kündigungsgrund angegeben werden. Der Arbeitnehmer kann diesen jedoch verlangen, und dann bist Du verpflichtet, die Kündigung zu begründen.
Mi, 31/01/2018 - 09:24
Tatjana Simoes Mejia
Eine reguläre Kündigung muss nur auf Verlangen begründet werden, bei der Fristlosen siehts jedoch anderst aus...
Mi, 31/01/2018 - 10:02
Regula Christen
Das Arbeitszeugnis jedoch muss wohlwollend und "positiv" verfasst sein. Aber Achtung mit codierten Formulierungen.
Mi, 31/01/2018 - 10:37
Birgit Rechsteiner
Das mit dem Arbeitszeugnis macht das heikle Thema nicht weniger heikel.
Ich finde, die Arbeitgeber sind so wie es heute läuft die doofen - nix dürfen, alles müssen sie sich gefallen lassen und werden dann doch immer verklagt...
Die Bewegung geht übrigens auch immer mehr weg von den Arbeitszeugnissen. Wenn einer irgendwo 5 Jahre und länger war - dann war man mit seiner Arbeit zufrieden - sonst wäre er nicht so lange da gewesen. Wenn einer andauernd was Neues hat / braucht - so ist doch klar, dass es einen Hacken hat - auch mit "wohlwollendem" Zeugnis...
sind grad verklagt worden von einer, die im Zeugnis statt "zur vollen Zufriedenheit" - "zur vollsten..." haben will - ääähhhmmm.. in meinem Duden gibt es kein "vollstes".... und so gut war sie emel auch nicht....