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Muss man die Gegner Partei informieren über nicht erscheinen bei dem Gericht?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Manuel Schranz
Nein
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Nina Stähli
Nein
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Markus Meyer
tja, kann dir - je nachdem um was für ein verfahren es sich handelt - passieren, dass das gericht die gegenseite anhört und diese aussagen ohne weitere prüfung als gegeben ansieht. du hast ja dein recht auf gehör nicht genutzt. also achtung !!!!
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Robert Schweng
Markus Meyer wenn ein Anwalt eingeschaltet ist und Beweise trotzdem nicht geprüft werden, hat der Mandant das Recht auf Gehör dann auch nicht genutzt? 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Markus Meyer
Doch..... Via Anwalt der im Namen des Mandaten zu allem ja und amen sagen kann.! Gemäß Vollmacht
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Robert Schweng
Markus Meyer in diesem Falle würde ich aber dann den Fehler nicht beim Mandanten sehen! 😊 (Der ja Laie ist)
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Markus Meyer
Klar..... Nur prozessiere mal gegen deinen Anwalt..... Viel Spaß....
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Robert Schweng
Markus Meyer Na, dann hat sich doch der Anwalt kein Gehör vor dem Richter erschaffen können und nicht der Mandant! :-(
Fr, 02/06/2017 - 13:59
Markus Meyer
Ich persönlich würde das 4augen Prinzip gegen mögliche Unaufmerksamkeit oder Unfähigkeit vorziehen. Letztlich bezahlt man dem Gericht viel Geld für.... Tja... Für was.... Das man selber nicht an den Termin geht.