mir si vermieter jetzt ischs so dass mir die usziehende mieter hei telefonisch probiert erreiche fürne abgabetermin verinbare. jedoch ke reaktion o ke rückruef. dörfe mir jetzt e abgabetermin eifach festlege? wüu mir si no abwesend und möchte dä eifach gsetzt ha.

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Was steht über die Abgabe im Mietvertrag?
Ansonsten gilt rechtlich ein Abgabetermin per letzter Miettag während Geschäftszeiten.
Seid ihr am letzten Tag der Miete (oder allenfalls am nächsten Tag je nach Mietvertrag) da oder genau da abwesend?

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Birgit Rechsteiner

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Sandra Käser-Amstutz

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wir möchten den termin für den 31.5/ resp 01.06 zeitlich vereinbaren. wir sind vorher abwesend und hätten ihn gerne festgelegt, da wir auch ein geschäft haben und nicht einfach 2 tage freihalten können

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Birgit Rechsteiner

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Dann würd ich per Einschreiben einen Termin festsetzen, mit einer Frist bis wann der Zeitpunkt allenfalls noch besprochen werden kann.
So in dem Sinne: Abgabetermin ist am 31.5. um 16 Uhr - bis zum 25. Mai kann eine Änderung der Uhrzeit noch besprochen werden, danach erwarten wir Ihre Anwesenheit.

Dann grad noch drauf hinweisen, z.B. wie viele Schlüssel zurück müssen usw.

Wäre das für euch ok?

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Valentin Vieli

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Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wenn sich der Mieter weigert, beim Abnahmetermin dabei zu sein (Schriftliche Bekanntgabe per Einschreiben) würde ich das mit dem Hauseigentümerverband oder dem Mieterverband lösen, die haben Spezialisten für eine reibungslose Übergabe. Im Kanton Zürich kann man auch den Gemeindeammann aufbieten. Der ist aber (für mich) zu teuer und notiert NUR allfällige Schäden. Immer noch besser, als gar nichts in der Hand zu haben. Und für allfällige nichtgedeckte Schäden wird ja ev. noch ein Mietzinsdepot da sein, das kann für solche Kosten dann verwendet werden. Bei Streitigkeiten trift man sich vor der Schlichtungsstelle in Mietsachen (gratis), nicht mehr beim Friedensrichter!

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