Meine Schwester wurde eine schwere Krankheit diagnostiziert, und die Behandlung im Ausland (dort wo sie auch lebt) sind die medizinische Möglichkeiten sehr beschränkt, daher möchten wir ihre Behandlung in der Schweiz durchführen. Wir haben uns mit Radiologen und sämtliche Ärzte in Verbindung gesetzt, die Diagnose/Therapie steht fest. Sie hat ein Aufenthalsbewiligung für Besucher hier in der Schwez erhalten, wo jedoch nur 90 Tage gültig ist. Die Behandlung (Bestrahlung und Chemotherapie) dauert insgesamt bis ans Ende der Behandlung ca 9 Monate gemäss denn Ärzten die die Diagnose bestätigt haben. Unsere Frage; gibt es Rechtsweges ein Vizum oder eine Aufenthaltsbewilligung die uns diese 9 Monate Behandlung erlaubt? Zudem wollten wir auch fragen ob es Möglichkeiten gibt, wie wir für sie in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen können?

Sehr lieben Dank im Voraus

Freundliche Grüsse

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Kommentare

Robert Schweng

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Diego Martins Eine Verlängerung des Visum ist möglich:

Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums können verlängert werden, wenn der Visumsinhaber schwerwiegende persönliche Gründe, die eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen, nachweist (Art. 33 Abs. 2).

Betreffend Krankenversicherung:
Da die Person nicht in der Schweiz wohnt und nicht obligatorisch versichert ist, muss sie eine Versicherung abschliessen und höchst wahrscheinlich bezahlt sie die Kosten für die Krebsbehandlung nicht, da sie schon beim Versicherungsabschluss erkrankt war.

Lori Prel Vukaj https://www.aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch/drittstaatsange...

Franziska von Barzheim Eine Bewilligung wird sie schon bekommen,aber die Kasse wird die Behandlung nicht bezahlen.Auch wenn ihr sie bei einer Kasse anmeldet,wird sie abgelehnt da es ein laufender Fall ist.Schlimm aber leider wahr.

Bas Rama Melden Sie sie bei ihrer Wohngemeinde an, dass sie Besuch von Ihrer Schwester bekommen und dass sie schwer Krank ist, dies ist mal das wichtigste. Wenn sie das OK von Ihrer Gemeinde bekommen, dann sollte auch der Verlängerung im nachhinein aufgrund ihrer Krankheit nichts im Wege stehen. Sie sollte sich dann sofort in ärztlicher Behandlung begeben mit Einverständnis ihrer Gemeinde und Kanton.

Die Kosten tragen sie selbst! Da ihre Schwester nicht in der Schweiz lebt... Dies kann in der Schweiz sehr teuer werden, lassen Sie sich bitte gut beraten und holen ärztliche fachmännische Empfehlungen ein. Ich wünsche Ihnen viel Glück und ihrer Schwester eine schnelle Genesung, machen Sie ihr Mut. Alles gute

Walter H Beutler ich würde mit der Botschaft des betreffenden Landes und der schweizer Behörde Kontakt aufnehmen, und auch eine Erklärung des Arztes / der Aerzte beilegen, eine allfällige Uebertretung der Aufenthaltstage kostet richtig Geld, ich hatte den Fall auch schon. Ist sie in der EU ?

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