Meine Frage
Wenn man beschuldigt wird man hätte geklaut und wegen dem die Kündigung kriegt muss man dan die volle Kündigungsfrist noch abarbeiten?

Herzlichen Dank für eine baldige Antwort

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Kommentare

Evelyn Spiess

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klauen hat man doch fristlosen?

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Jasmin Schnüriger

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Ja hab ich auch gedacht

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Allma Kiki

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Bei einem Diebstahl ist die zusammenarbeit nicht mehr zumutbar und aus diesem Grund sollte es fristlos erfolgen.

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Jasmin Schnüriger

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Es ist schlimm beschuldigt zu werden von jemandem der selber alle über denn Tisch ziit und beklaut

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Miriam Zahout

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Braucht es für solche Anschuldigungen nicht klare Beweise?

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Jasmin Schnüriger

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Ach das wird mir zu stressig
Er hät scho sie s alte gschäft müesse gschlüsse weg Konkurs und betrug

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Robert Schweng

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Was ist denn in der Kündigung als Kündigungsgrund angegeben?

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Jasmin Schnüriger

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Garnichts

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Robert Schweng

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Dann meine ich ja, Sie müssen bis zum Ende der Kündigungfrist arbeiten. Ihnen wurde demnach fristgerecht gekündigt.

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Allma Kiki

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So sehe ich es auch Robert

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Jasmin Schnüriger

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Auch wenn er im privaten Gespräch aussagt er könne nicht mehr vertrauen.

Man arbeitet mit Geld und ist viel alleine

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Robert Schweng

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In der Schweiz herrscht im Bereich des Arbeitsvertragsrechts die sogenannte "Kündigungsfreiheit": Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit möglich, auch ohne direkten Kündigungsgrund.
Quelle:
https://www.jobscout24.ch/de/jobratgeber/muss-eine-k%C3%BCndigung-begr%C...

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Gabriel Jenny

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Dann gibts einen anderen Grund warum du die kündigung erhalten hast... den diebstahl = fristlos ! = sofort...

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Melii Schaurhofer

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Spötischtends s rav wet denn eh es schriibe mitem kündigungsgrund i wörd ufpasse nache striiches dir täg wege selbschtverschulde.. und wenn er lügt wördi da emu secher ne akzeptiere und en ahwalt nä..

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Bertram Ben Lingenhöle

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Guten Tag

Guter Rat : Wenn Sie sich der Unschuld bewusst sind und die Nerven dazu haben, ziehen Sie einen Rechtskonsulenten bei. Somit könnten Sie der Gegenpartei ihre Unschuld beweisen und noch weitere Vorteile für Sie erziehlen.

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