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Meine Frage
Wenn man beschuldigt wird man hätte geklaut und wegen dem die Kündigung kriegt muss man dan die volle Kündigungsfrist noch abarbeiten?
Herzlichen Dank für eine baldige Antwort
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Wenn man beschuldigt wird man hätte geklaut und wegen dem die Kündigung kriegt muss man dan die volle Kündigungsfrist noch abarbeiten?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:47
Evelyn Spiess
klauen hat man doch fristlosen?
Di, 15/08/2017 - 15:47
Jasmin Schnüriger
Ja hab ich auch gedacht
Di, 15/08/2017 - 15:47
Allma Kiki
Bei einem Diebstahl ist die zusammenarbeit nicht mehr zumutbar und aus diesem Grund sollte es fristlos erfolgen.
Di, 15/08/2017 - 15:47
Jasmin Schnüriger
Es ist schlimm beschuldigt zu werden von jemandem der selber alle über denn Tisch ziit und beklaut
Di, 15/08/2017 - 15:47
Miriam Zahout
Braucht es für solche Anschuldigungen nicht klare Beweise?
Di, 15/08/2017 - 15:47
Jasmin Schnüriger
Ach das wird mir zu stressig
Er hät scho sie s alte gschäft müesse gschlüsse weg Konkurs und betrug
Di, 15/08/2017 - 15:48
Robert Schweng
Was ist denn in der Kündigung als Kündigungsgrund angegeben?
Di, 15/08/2017 - 15:48
Jasmin Schnüriger
Garnichts
Di, 15/08/2017 - 15:48
Robert Schweng
Dann meine ich ja, Sie müssen bis zum Ende der Kündigungfrist arbeiten. Ihnen wurde demnach fristgerecht gekündigt.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Allma Kiki
So sehe ich es auch Robert
Di, 15/08/2017 - 15:48
Jasmin Schnüriger
Auch wenn er im privaten Gespräch aussagt er könne nicht mehr vertrauen.
Man arbeitet mit Geld und ist viel alleine
Di, 15/08/2017 - 15:48
Robert Schweng
In der Schweiz herrscht im Bereich des Arbeitsvertragsrechts die sogenannte "Kündigungsfreiheit": Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit möglich, auch ohne direkten Kündigungsgrund.
Quelle:
https://www.jobscout24.ch/de/jobratgeber/muss-eine-k%C3%BCndigung-begr%C...
Di, 15/08/2017 - 15:48
Gabriel Jenny
Dann gibts einen anderen Grund warum du die kündigung erhalten hast... den diebstahl = fristlos ! = sofort...
Di, 15/08/2017 - 15:48
Melii Schaurhofer
Spötischtends s rav wet denn eh es schriibe mitem kündigungsgrund i wörd ufpasse nache striiches dir täg wege selbschtverschulde.. und wenn er lügt wördi da emu secher ne akzeptiere und en ahwalt nä..
Di, 15/08/2017 - 15:48
Bertram Ben Lingenhöle
Guten Tag
Guter Rat : Wenn Sie sich der Unschuld bewusst sind und die Nerven dazu haben, ziehen Sie einen Rechtskonsulenten bei. Somit könnten Sie der Gegenpartei ihre Unschuld beweisen und noch weitere Vorteile für Sie erziehlen.