Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Liebe Community 😊
Muss ich als Mieter die Anschaffung einer Waschmaschiene und/oder Geschirrspülmaschiene welche KEINERLEI bauliche Massnahmen erfordern, sondern lediglich über den Wasserhahn und den Abfluss des Spülbeckens laufen, vom Vermieter bewilligen lassen?
Anfallende Installationen werden fachmännisch durch einen Sanitär gewährleistet.
Liebe Grüsse und einen guten Wochenstart 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Liebe Community 😊
Muss ich als Mieter die Anschaffung einer Waschmaschiene und/oder Geschirrspülmaschiene welche KEINERLEI bauliche Massnahmen erfordern, sondern lediglich über den Wasserhahn und den Abfluss des Spülbeckens laufen, vom Vermieter bewilligen lassen?
Anfallende Installationen werden fachmännisch durch einen Sanitär gewährleistet.
Liebe Grüsse und einen guten Wochenstart 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:48
Péryl Mauron
Bei uns ist es so dass wir solche Sachen dem Vermieter melden müssen.
Steht aber auch so im Mietvertrag.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Sabrina Manser
wir mussten es auch melden , jedoch selbst bezahlen ?
Di, 15/08/2017 - 15:48
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Schau mal hier:
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/20799552
Di, 15/08/2017 - 15:48
Christoph A. Seeburger
Christina Daeva Vaya, nachfolgend ein Auszug aus den, von der paritätischen Kommission HEV/MV genehmigten AVB
Di, 15/08/2017 - 15:48
Melanie Attinger
Ja Einwilligung Vermieter/Verwaltung und fachmännisch montiert. Sonst zahlt Versicherung nicht, falls ein Schaden entsteht