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Kann vorgängig Antrag auf EL (mit derzeitigem Wohnsitz im Ausland) gestellt werden damit der Wohnsitz in die CH zurückverlegt werden kann ??
Bei Vorlage eines Mietvertrags auf einen bestimmten Zeitpunkt??
Danke
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Kann vorgängig Antrag auf EL (mit derzeitigem Wohnsitz im Ausland) gestellt werden damit der Wohnsitz in die CH zurückverlegt werden kann ??
Bei Vorlage eines Mietvertrags auf einen bestimmten Zeitpunkt??
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Kommentare
Mi, 15/11/2017 - 18:39
Nicole Arm
Nein, dafür musst du in der Schweiz deinen Wohnsitz haben
Mi, 15/11/2017 - 19:03
Nicole Arm
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
• einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug),
eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente),
nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der
IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten,
• in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben
Mi, 15/11/2017 - 21:56
Stefanie Rohner
Ich würde direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse deines zukünftige Wohnkantons nachfragen. Es genügt nicht nur der Mietvertrag. Es werden wahrscheinlich noch das ausl. Konto etc. verlangt und Fragen: Wie haben Sie im Ausland ihren Lebensunterhalt verdient. Du brauchst eine schweizer Krankenversicherung