Kann vorgängig Antrag auf EL (mit derzeitigem Wohnsitz im Ausland) gestellt werden damit der Wohnsitz in die CH zurückverlegt werden kann ??
Bei Vorlage eines Mietvertrags auf einen bestimmten Zeitpunkt??

Danke

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Kommentare

Nicole Arm

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Nein, dafür musst du in der Schweiz deinen Wohnsitz haben

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Nicole Arm

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Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
• einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug),
eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente),
nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der
IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten,
• in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben

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Stefanie Rohner

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Ich würde direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse deines zukünftige Wohnkantons nachfragen. Es genügt nicht nur der Mietvertrag. Es werden wahrscheinlich noch das ausl. Konto etc. verlangt und Fragen: Wie haben Sie im Ausland ihren Lebensunterhalt verdient. Du brauchst eine schweizer Krankenversicherung

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