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Könnte sich jemand, der sich mit mietrecht und postsendungen, die nicht ausgehändigt werden auskennt bei mir melden?
Brauche fachlichen rat.
Danke und ein schönes weekend euch
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Walter Büchi
ausgehändigt werden nur eingeschriebene briefe oder sendungen die eine gegenzeichnung erfordern
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Lara Wunderli
Aber die an mich adressierte post muss er mir trozdem ohne weiteres aushändigen nehm ich mal an
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Walter Büchi
es wird schwer sein zu beweisen dass er post unterschlagen hat und wenn ja welche, da sie beide ja auch die schlüssel haben und im mietvertrag stehen. wenn sie nicht mehr dort wohnen stellen sie am besten per sofort einen nachsendeauftrag ber der post
https://www.post.ch/de/privat/empfangen/adressaenderung-privat?gclid=Cj0...
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Beat Weissen
Lara Wunderli , eine Weiterleitungspflicht besteht nicht.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Wird Post nicht ausgehändigt kommt mE. StgB Art. 137 zum Zug (Veruntreuung von Sachen), enthält die Post Wertsachen die durch den Aneigner für sich verwendet werden StGB Art.138. (Veruntreuung von Vermögenswerten)
Wird die Post geöffnet ist auf Antrag StGB Art 179 verwendbar:
Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, eine verschlossene Schrift oder Sendung öffnet, um von ihrem Inhalte Kenntnis zu nehmen,wer Tatsachen, deren Kenntnis er durch Öffnen einer nicht für ihn bestimmten verschlossenen Schrift oder Sendung erlangt hat, verbrei- tet oder ausnützt,wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Walter Büchi
damit stellen sich zwei fragen an den fragesteller:
1. waren wertsachen in den briefen ?
2. wurden diese geöffnet ?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Lara Wunderli
Wervoll ja ob sie geöffnet wurden weiss ich nicht
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Lara Wunderli nicht jeder Brief der für Sie wertvoll ist enthält Wertsachen?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Lara Wunderli
Wenn es sachen vom gericht sind?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Lara Wunderli Mit Wertsachen sind Gegenstände, Wertpapiere wie Geld oder Aktien etc. gemeint. Oder ein Notebook in einem Päckli etc.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Beat Weissen
Nein, die Tatbestandsmerkmale sind nicht automatisch erfüllt, nur weil jemand Post nicht weiterleitet.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Beat Weissen habe ich auch nicht behauptet! Nur wenn sie auf Verlangen nicht herausgegeben wird.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Beat Weissen
Peter Spillmann , jep. Erst dann kämen Vermögensdelikte in Frage.