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Ist es möglich die Kündigungsfrist im gegenseitigen Einverständis ( Arbeitnehmer/ Arbeitgeber) zu verkürzen auf 1 Monat?
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Ist es möglich die Kündigungsfrist im gegenseitigen Einverständis ( Arbeitnehmer/ Arbeitgeber) zu verkürzen auf 1 Monat?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Gutmann-Moser Eveline
logisch, wenn beide einverstanden sind.
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Leo Leonardo
naja logisch ist in diesem Land nicht so viel 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Gutmann-Moser Eveline
Leo Leonardo wenn mans versteht schon einiges 😊 aber hast auch nicht unrecht ?
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Melii Schaurhofer
Aber pass auf. Falls etwas beim neuen job nicht klappt und dir dort gekündigt wird ( nehme mal an du hast schon etwas neues?), hast du dann ein problem mit dem RAV und bekommst mehrere Einstelltage
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Leo Leonardo
kommt das drauf an? Ich war 7 Jahre am alten Ort. Bin jetzt am rumschauen da es viele unschöner Veränderungen gibt und eine Kündigung unausweichlich ist
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Melii Schaurhofer
Auch wenn dir der arbeitgeber kündigt und du damit einverstanden bist früher zu gehen machst du dir keine freunde beim RAV
.. du hättest ja noch arbeiten können das gibt einstelltage. Kann dir nicht sagen wieviele aber ich denke mal nicht zu wenige..
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Melii Schaurhofer
Ich würde, falls du kündigen willst erst kündigen wenn du einen neuen vertrag unterschrieben hast..
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Leo Leonardo
Melii Schaurhofer Ok ja das auf jeden Fall
Mi, 27/09/2017 - 15:49
Melii Schaurhofer
Wenn beide in gegenseitigen einvernehmen das unterschreiben, dass die kündigungsfrist früher endet gibt es keine arbeitrechtliche probleme.. nur eventuell mit den RAV, falls etwas nicht mit der neuen Stelle klappt und man Taggelder beziehen muss..