Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
ist es gesetzlich vorgelegt dass man keine 4 ganze Wochenende hintereinander arbeiten muss?
z. b. gastro betrieb.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
ist es gesetzlich vorgelegt dass man keine 4 ganze Wochenende hintereinander arbeiten muss?
z. b. gastro betrieb.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 4
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 05/06/2019 - 18:46
Robert Schweng
Marion Bienert Der Arbeitsinspektorat kann genaue Angaben dazu machen
Jennifer Wick also muss ich den anrufen? hab gedacht vlt weiss dad jemand hier drinnen.
Martin Kaiser Im Gastrobereich gibt es einen ave GAV:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...