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ist es gesetzlich vorgelegt dass man keine 4 ganze Wochenende hintereinander arbeiten muss?
z. b. gastro betrieb.
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ist es gesetzlich vorgelegt dass man keine 4 ganze Wochenende hintereinander arbeiten muss?
z. b. gastro betrieb.
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Kommentare
Mi, 05/06/2019 - 18:46
Robert Schweng
Marion Bienert Der Arbeitsinspektorat kann genaue Angaben dazu machen
Jennifer Wick also muss ich den anrufen? hab gedacht vlt weiss dad jemand hier drinnen.
Martin Kaiser Im Gastrobereich gibt es einen ave GAV:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...