ist eine kündigung des mietvertrages per 31.12 rechtens im kanton bern?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 17

Kommentare

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ich möchte wissen ob es rechtens ist weil mir gesagt wurde, dass dezember sperrmonat ist. möchte aber gerne einen absatz haben wo ich nachlesen kann

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Per 31.12. auf den 31.3. ist korrekt, je nach Kündigungsfrist

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

per 31.12 = kündigung ist am 31.12 (dann ist das mietverhältnis beendet)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn natürlich die Miete 2 Monate nicht bezahlt wurde, kann man bei Einhaltung der 30 tägigen Frist auch auf den 31.12. gekündigt werden. Wurde mir vom Mieterschutz bestätigt. Ist zwar schon länger her, aber da hat sich nichts geändert..

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

es ist bei uns mega kompliziert :/ haben mietminderung gemacht aber das geld nicht auf das mieterschutz konto einbezahlt und jezt geht der vermieter davon aus dass wir einfach keine miete bezahlt haben. ist missverständnis bzw wir waren mit dieser sache zu wenig gut informiert.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

raus wollten wir sowiso. 😉

es war sowiso kein kantonales formular, dann ist es eh nicht gültig. aber trozdem ärgerlich. wollen nicht im totalen streit enden

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ach so.. ja das ist dann doch schon komplizierter..
Ich hoffe ihr habt die Miete jetzt nachbezahlt.. ?

alles gute für euch ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Michaela Klaus klar, mieterschutzverband ist deswegen auch eingeschaltet

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Chenaux

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sperrmonat bezieht sich auf Kündigung auf den 31.12., dies ist jedoch auch möglich, wenn es im Mietvertrag so vorgesehen ist. Steht nichts im Mietvertrag, richtet es sich nach den ortsüblichen Kündigungsfristen. Welche die sind, erfährt man aktuell am besten bei der Wohngemeinde. (Laie)

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

was genau müsste denn im mietvertrag stehen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Chenaux

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bei den Kündigungsfristen, explizit auch auf den 31.12. möglich. Sprichst du denn von per 31.12. kündigen auf März z.B. Oder wirklich auf den 31.12., also dann ausziehen?

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Luca Petrarca

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

per 31.12 = 31.12 ausziehen!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Chenaux

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ah, dann doch richtig verstanden, sorry. Ja, soviel ich weiss, wenns gemäss Mietvertrag so möglich ist, also wenns drin steht auf den 31.12., dann geht dies vor.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Karin Chenaux

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Und wenn nicht, dann nach ortsüblichen Kündigungsfristen, nach Kanton verschieden, daher Anruf bei der Gemeinde sinnvoll, dann hast dus aktuell, was im Google steht, weiss ich halt nicht, ob dies heute noch zutrifft.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Arjeta Koxha

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

bei meinem Mietvertrag stand exziplied das im monat Dez. nicht gekündet werden darf. hätte ich im okt. gekündigt, währe die kündigungsfrist bis auf ende januar geloffen.

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Archiv