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ich wohne nun 24 Jahre in dieser Wohnung, auf Anfragen, ob die Wohnung mal gestrichen werden könnte, kam ein klares nein... ist das so?
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ich wohne nun 24 Jahre in dieser Wohnung, auf Anfragen, ob die Wohnung mal gestrichen werden könnte, kam ein klares nein... ist das so?
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Kommentare
Sa, 17/08/2019 - 09:48
Robert Schweng
Miriam Salman Daniel Lüthi nein, die Wohnung muss nicht nach 10 Jahren gestrichen werden, dies entscheidet alleine der Vermieter ob er das will oder nicht. Wieso sich dieses Gerücht so hartnäckig hält obwohl x-mal in vielen Gruppen durchdiskutiert, weiss ich nicht...
Thomas Gutermann Nein. Die Verwaltung muss es nicht. Sie müssen bei Auszug eifach für einen Anstrich nichts bezahlen sofern zb nicht geraucht wurde.
Igbo M'baku Allerdings können sie wohl eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn es nicht gemacht wird, da es sich wohl um einen Mangel im Rechtssinne handelt, wenn der Anstrich nicht mehr schön ist, nach 20 Jahren. Am besten informieren Sie sich gratis bei der Mietschlichtungsstelle in ihrem Bezirk über die Reduktionsmöglichkeiten, wenn Sie nicht im Mieterverband sind.
Mirjam Locher-Heuberger Igbo M'baku wobei die zugesprochenen Reduktionen bei Schönheitsmängeln i.d.R. recht bescheiden ausfallen.
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