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Ich habe einenfrage im bezug auf zahlungsbefehl/betreibumgen, muss man da berzugsschaden wirklich zahlen? Und div auslagen?
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Kommentare
Di, 22/01/2019 - 13:00
Robert Schweng
Didier Mbiyavanga Nein ! Im Gegenteil: Laut SchKG Art. 27 Abs. 3 dürfen Kosten, die durch das Beauftragen eines Inkassobüros entstehen, nicht dem Schuldner belastet werden. Der erhobene Verzugsschaden verstösst eindeutig gegen diese Gesetzesbestimmung
Andreas Thanner Der Verzugschaden ist dann geschuldet wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass durch das Nichtbezahlen der Schuld weitere Auslagen entstanden sind. Diese Kosten sind vollumfänglich vom Schuldner zu übernehmen.
Birgit Rechsteiner Aufpassen - gewisse Kosten sind nicht zu zahlen, andere schon. Kommt auch auf die AGB des Ursprünglichen Schuldners an.
Und wenn man diesen Kosten zugestimmt hat - dann auch...
Birgit Rechsteiner also, z.B. die Kosten für die Betreibung, ca. CHF 60.-- und den Zins (sofern nicht überhöht) müssen in jeden Fall von dir bezahlt werden - dies meinst du wohl als Auslagen
Walter H Beutler SKS stoppt ungerechtfertigte Inkasso-Abzocke! - Stiftung für Konsumentenschutz
konsumentenschutz.ch
https://www.konsumentenschutz.ch/medienmitteilungen/2016/05/sks-stoppt-u...