Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Ich habe eine frage und zwar: Muss ich bei einer Wohnungsbewerbung das alte Immobiliengeschäft angeben, wenn der Vertrag auf meinen Exfreund lief?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ich habe eine frage und zwar: Muss ich bei einer Wohnungsbewerbung das alte Immobiliengeschäft angeben, wenn der Vertrag auf meinen Exfreund lief?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Irene Bee
Du meinst die Verwaltung?
Kannst du. Die neue Verwaltung will nur sicherstellen, dass die Zahlungsmoral stimmt.
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Michèle Eichenberger
Ja die Verwaltung. Ja aber im Vertrag war nur mein Exfreund
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Irene Bee
Du MUSST nicht, aber du kannst. ich würde es empfehlen.