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Ich habe eine frage und zwar: Muss ich bei einer Wohnungsbewerbung das alte Immobiliengeschäft angeben, wenn der Vertrag auf meinen Exfreund lief?
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Ich habe eine frage und zwar: Muss ich bei einer Wohnungsbewerbung das alte Immobiliengeschäft angeben, wenn der Vertrag auf meinen Exfreund lief?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Irene Bee
Du meinst die Verwaltung?
Kannst du. Die neue Verwaltung will nur sicherstellen, dass die Zahlungsmoral stimmt.
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Michèle Eichenberger
Ja die Verwaltung. Ja aber im Vertrag war nur mein Exfreund
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Irene Bee
Du MUSST nicht, aber du kannst. ich würde es empfehlen.